Orange Ocean MS United Takawangha insolvent - Schadenersatz für Fondsanleger

Orange Ocean MS United Takawangha insolvent - Schadenersatz für Fondsanleger
28.04.2014257 Mal gelesen
Handlungsmöglichkeiten für geschädigte Fondsanleger

Der vom Emissionshaus Orange Ocean am 31. März 2010 aufgelegte Schiffsfonds MS "United Takawangha" ist insolvent. Über das Vermögen der MS "United Takawangha" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat das Amtsgericht Hamburg am 09.04.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Mehr als 12,6 Mio. € haben Anleger in den seit April 2010 vertriebenen Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 30,4 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer 35.000 tdw Handysize-Bulker, der am 28. Januar 2010 an den Fonds übergeben wurde, konnte die im Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen.

Schiff wurde viel zu teuer eingekauft

Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag mit einem Kaufpreis von 36,9 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten für Anzahlungsfinanzierung, Erstausrüstung, Übernahmekosten, Kommission und Vorbereitende Bereederung, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von 38,4 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt im Februar 2008 zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis günstig sei. Im Januar 2010 ermittelte er "unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter" den Wert auf 37,5 Mio. US-$. Tatsächlich waren Neubaupreise für vergleichbare Schiffe bis dahin um ca. 10 Mio. US-$ gesunken. (Quelle: kmi)

Darüber, dass die im Februar 2008 Bewertung als "günstig" sich vor dem Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kauf- bzw. Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008 auf allerhöchstem Niveau und lag um rund 100% über dem Preis, der zur Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war. Auch die Ermittlung des Kaufpreises "unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter" im Januar 2010 stellt keine Aussage zum tatsächlichen Wert des Schiffes dar.

Handlungsmöglichkeiten für geschädigte Fondsanleger

Mit der Insolvenz des Fonds dürfte für die Anleger des Fonds MS United Takawangha der Totalverlust ihre Einlagen eingetreten sein.

Nach unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen "Günstigkeit" des Schiffskaufpreises oder der wirtschaftlichen Ausgangslage des Fonds noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung festzustellen sein. Für diese Beratungsfehler sind sowohl der Berater, als auch die Gründungsgesellschafter des Fonds zum Schadenersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger können auf diese Weise ihr verlorenes Geld zurückholen.

Häufig anzutreffende Beratungsfehler sind beispielsweise

  • die Empfehlung der Beteiligung an der MS United Takawangha als Altersvorsorge, was angesichts des Risikos des Totalverlustes des als Altersvorsorge gedachten Kapitals einen Verstoß gegen die Pflichten des Anlageberaters darstellt,
  • der unterbliebene Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes der Einlage,
  • die unterlassene Information, dass der Fondsanteil infolge eines nicht vorhandenen Zweitmarktes nur höchst eingeschränkt zu veräußern ist und dabei regelmäßig nicht ein dem investierten Kapital entsprechender Kaufpreis erzielt wird,
  • dass durch den Berater nicht darauf hingewiesen wurde, dass die Vertriebsvergütung mehr als 15% des von den Anlegern zu investierenden Kapitals betrug.

>Mehr Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Orange Ocean MS United Takawangha? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Rufen Sie uns zu einer ersten unverbindlichen Beratung an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/orange-ocean-ms-united-takawangha-insolvent-schadenersatz-fuer-fondsanleger.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter nittel.co , schiffsfonds-anleger.de und anwaltshaftung.de