Orange Ocean MS Marietta Bolten insolvent - Schadenersatz für Fondsanleger

Orange Ocean MS Marietta Bolten insolvent - Schadenersatz für Fondsanleger
25.04.2014274 Mal gelesen
Handlungsalternativen für geschädigte Anleger

Der vom Emissionshaus Orange Ocean im Jahr 2008 aufgelegte Schiffsfonds MS "Marietta Bolten" ist am Ende. Am 09. April 2014 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS "Marietta Bolten" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Mehr als 16,2 Mio. € haben Anleger in den seit Januar 2008 vertriebenen Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 37 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer 54.000 tdw Supramax-Bulker, der seit Anfang 2008 durch die vietnamesische Werft gebaut wurde, konnte die im Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen.

Schiff wurde viel zu teuer eingekauft

Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag wurde im August 2007 mit einem Kaufpreis von 40,5 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten für Bauzeitversicherung, Bauaufsicht, Erstausrüstung und Bauzeitzinsen, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von 44,6 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis sehr günstig sei.

Darüber, dass diese Aussage sich vor dem Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kaufzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im August 2007 mit 46 Mio. US-$ und mit 48 Mio. US-$ Ende 2007 auf allerhöchstem Niveau. Der Preis für Handymax-Schiffe lag in den Jahren 1999 bis 2002 beispielsweise bei nur rund 20 Millionen US-$ (Quelle: fondstelegramm).

Handlungsalternativen für geschädigte Anleger

Anleger des Fonds MS Marietta Bolten dürften mit der Insolvenz ihres Fonds ihre Einlagen endgültig verloren haben. Nach unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen "Günstigkeit" des Schiffskaufpreises noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung festzustellen sein. Diese Beratungsfehler ziehen Schadenersatzansprüche gegen die Berater aber auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds nach sich, so dass Anleger auf diese Weise ihr verlorenes Geld zurückholen können.

Mögliche Beratungsfehler sind beispielsweise

  • der unterbliebene Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes der Einlage, das sich gerade realisiert hat,
  • die Empfehlung der Beteiligung an der MS Marietta Bolten als Altersvorsorge, was angesichts des Risikos des Totalverlustes des als Altersvorsorge gedachten Kapitals einen Verstoß gegen die Pflichten des Anlageberaters darstellt,
  • die unterlassene Information, dass der Fondsanteil infolge eines nicht vorhandenen Zweitmarktes nur höchst eingeschränkt zu veräußern ist und dabei regelmäßig nicht ein dem investierten Kapital entsprechender Kaufpreis erzielt wird,
  • dass durch den Berater nicht darauf hingewiesen wurde, dass die Vertriebsvergütung mehr als 15% des von den Anlegern zu investierenden Kapitals betrug.

>Mehr Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean

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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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