Arglistige Zugangsvereitelung verunsichert Global New Energy Investment AG-Anleger

Arglistige Zugangsvereitelung verunsichert Global New Energy Investment AG-Anleger
02.04.2014305 Mal gelesen
Die Global New Energy Group Investment AG hat von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, aber die betroffenen Anleger warten weiterhin auf die Auszahlungen.

Global New Energy Investment AG - Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt weiter wegen Betrugsverdachtes. Welche Haftungsmöglichkeiten bestehen für geschädigte Global New Energy Anleger?

Die Global New Energy Investment AG (ehemals Global Union Immobilien Investment AG) mit Sitz in Frankfurt am Main hat laut Handelsregisterauszug zum Gegenstand des Unternehmens die Veräußerung von Immobilien und Grundstücken sowie Beteiligungen an Immobilien in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie den Erwerb oder die Vermittlung von Beteiligungen an Gesellschaften, die im Bereich Erneuerbarer Energien gemäß dem Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) tätig sind. Viele Mandanten der Dr. Schulte und Partner haben mit der "GUII AG" schlechte Erfahrungen gemacht. Die Gesellschaft vermittelt sogenannte "Partiarische Darlehen" und Gesellschaftsbeteiligungen vorrangig an private Kunden.

Stopp von Aus- und Zinszahlungen erschrecken die Global New Energy Investment Anleger

Wie bereits berichtet, blieben jedoch versprochene Zinszahlungen und Auszahlungen aus, sodass sich bereits zahlreiche verunsicherte Global New Energy Anleger an die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner mbB wandten und um Hilfe baten. Die Gesellschaft erklärte darauf hin, dass durch die Beschlagnahmung von Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main derzeit keine Auszahlungen möglich seien.

Haftung Geschäftsführer von Global New Energy Investment AG?

Derzeit prüft die Kanzlei Dr. Schulte und Partner mbB, ob hier möglicherweise ein Haftungsanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz gegen die Geschäftsführer der Global New Energy Investment AG bestehen könnte. Schutzgesetz könnten hier z. B. der § 263 Strafgesetzbuch (StGB) sein, da hier offensichtlich wegen Betrugsverdachtes durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wird. Außerdem prüfen die Rechtsanwälte derzeit, ob ein Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) vorliegt, der ebenfalls zu einer Geschäftsführerhaftung führen kann.

Arglistige Zugangsvereitelung durch die Global New Energy Investment AG?

Besonders auffällig ist, dass bereits mehrfach Schriftsätze der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mbB ungeöffnet an diese zurückgelangten. Dabei hieß es nicht etwa "Empfänger verzogen", nein, die Global New Energy Investment AG nahm die Post vielmehr einfach nicht an und holte diese auch trotz Aufforderung nicht bei der Poststelle ab. "Dabei kann es sich schon um eine arglistige Zugangsvereitelung handeln", erklärt Rechtsanwalt Dr. Tintemann. "In einem solchen Fall kann es dazu führen, dass die Rechtsprechung den Zugang fingiert."

Was muss der betroffene Global New Energy Investment Anleger tun? - Welche Chancen für Haftung bestehen?

"Keine Angst und keine Panik, Erfahrungen in ähnlichen Fällen sprechen für den Anlegerschutz, dass Anleger in einer solchen Situation nicht von der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Gründungsgesellschafter sowie Vermittlungsgesellschaften oder Berater abhalten lassen sollten:

 
  1. Es besteht auch die Möglichkeit einer öffentlichen Zustellung einer Klage nach § 185 Nr. 2 ZPO. In der Praxis erfolgte die öffentliche Zustellung nach Antragstellung und Darlegung der Voraussetzung durch Aushang der Klage am ,Schwarzen Brett' des Gerichtsgebäudes.
 
  1. Hinsichtlich der Vermittler besteht außerdem auch die Möglichkeit, diese an der privaten Anschrift zu verklagen. Dafür könnte man ggf. auch eine Einwohnermeldeabfrage beim Bürgeramt vornehmen lassen", erklärt Prozessrechtsexpertin und Rechtsanwältin Buchmann von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.
 

Betroffene Global New Energy Investment-Anleger sollten unbedingt durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob bei ihnen Möglichkeiten für einen Schadensersatzanspruch bestehen. Für Rückfragen und Informationen stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70 und kontakt@dr-schulte.de gerne zur Verfügung. Dabei ist das Augenmerk insbesondere auf mögliche Beratungsfehler zu legen sowie auf die Haftung der Geschäftsführer der Global New Energy Investment AG.

 

V.i.S.d.P.:

 

Dr. Thomas Schulte

Rechtsanwalt

 

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70