Tomorrow Immobilienfonds – vier Fonds stehen vor der Insolvenz

Tomorrow Immobilienfonds – vier Fonds stehen vor der Insolvenz
26.03.2014243 Mal gelesen
Über die Gesellschaften der vier geschlossenen Immobilienfonds Tomorrow Income Portfolio 32, 33, 34, 35 ist nach Angaben des fondstelegramms am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die von der Tomorrow Fund Management aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds investierten in US-Immobilien. Als das Immobiliengeschäft in den USA wie eine Seifenblase platzte, kamen auch die Fonds nicht ungeschoren davon. Die Zeche sollen u.a. die Anleger zahlen. Ihnen droht bei einer Insolvenz der Totalverlust ihres investierten Geldes.

"Ob in Deutschland, Europa oder den USA - Immobilien sind nicht das oft gepriesene Betongold. Das hat die große Finanzkrise mehr als deutlich gezeigt. Auch Immobilienfonds sind daher bei weitem nicht eine so sichere Kapitalanlage wie oft vermittelt wird", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Genau dieser Eindruck sei seiner Erfahrung nach aber in vielen Beratungsgesprächen durch die Banken oder Finanzanlagevermittler vermittelt worden. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehöre aber auch eine umfassende Risikoaufklärung, so Cäsar-Preller. Daher hätten die Anleger umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Wertschwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leerstände, erschwerte Veräußerbarkeit der Fondsanteile, meist lange Laufzeiten oder auch der Hinweis auf die Provisionen, die die vermittelnde Bank einstreicht. "Hohe Provisionen führen dazu, dass der Weichkostenanteil steigt und auch die Bank ein besonderes Eigeninteresse an der Vermittlung eines speziellen Produktes hat. Daher muss der Anleger nach Rechtsprechung des BGH auch über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt werden", erklärt Cäsar-Preller.

Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso Schadensersatzansprüche begründen wie das Verschweigen von Provisionen. Außerdem können auch Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung bestehen, wenn bereits Fehler im Verkaufsprospekt enthalten sind.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anlege von Immobilienfonds.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de