Vielfach suchen geschädigte Anleger vor allem in letzter Zeit anwaltlichen Rat bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und berichten von dem Ausbleiben zugesicherter Ausschüttungen, der Aufforderung zur Rückzahlung empfangener Zahlungen sowie der Insolvenz einzelner Fondsgesellschaften.
Tatsächlich weisen solche Fondsanlagen erhebliche Risiken bis hin zum Risiko des Totalverlusts auf und sind daher für Anleger, die eine sichere Geldanlage, oftmals zum Zwecke der Altersvorsorge, wünschen, denkbar ungeeignet. Nicht selten bergen die Fonds zudem Risiken, die über die allgemein gültigen Risiken einer solchen Unternehmensbeteiligung hinausgehen. Häufig sind Anlegern diese Risiken nicht bekannt. Hierüber wurden sie durch ihren Bankberater oder einen freien Vermittler auch nicht aufgeklärt.
Nicht selten wurden Anlegern, die eine sichere Form der Geldanlage suchten, solche Schifffondsbeteiligungen sogar als Möglichkeit zur Altersvorsorge angeboten. Dazu sind solche Beteiligungen angesichts der Risiken denkbar ungeeignet.
Vielfach kommen daher bei einer fehlerhaften oder unzureichenden Beratung insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern bzw. den vermittelnden Banken in Betracht.
Verzweifelten Anlegern, die sich begründete Sorgen um den Verbleib ihres angelegten Geldes machen, ist anzuraten, anwaltlichen Rat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen und prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler oder Berater, der die Fondsanlage empfohlen hat bzw. die beratende Bank oder aber Dritte (z.B. Prospektverantwortliche) erfolgreich geltend gemacht werden können.
Mehr Information zu diesem Thema
Weitere Information erhalten Sie bei:
KSR | Kanzlei Siegfried Reulein
Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Pirckheimerstraße 33
90408 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
Telefax: 0911/760 731 1-20
E-Mail: s.reulein@ksr-law.de
Internet: www.ksr-law.de
Zum Kanzleiprofil:
Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, E-Mail: info@ksr-law.de, Internet: www.ksr-law.de, ist seit mittlerweile 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.