Infinus-Gruppe: Erneute Razzia und Insolvenzgefahr

Infinus-Gruppe: Erneute Razzia und Insolvenzgefahr
10.03.2014206 Mal gelesen
Zu einer erneuten Razzia soll es laut übereinstimmenden Medienberichten bei einem Unternehmen der Infinus gekommen sein. Am 5. März soll die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) durchsucht worden sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Infinus-Gruppe geriet Ende 2013 in die Schlagzeilen. Nach einer groß angelegten Razzia kam es zu diversen Festnahmen. Im Raum steht der Betrugsvorwurf. Rund 25.000 Anleger sollen um ca. 400 Millionen Euro mittels eines ausgeklügelten Systems geprellt worden sein. In der Folge meldete eine ganze Reihe von Unternehmen, die zu der Dresdner Infinus-Gruppe gehören, Insolvenz an. Die meisten befinden sich noch im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Nun soll es am 5. März zu einer weiteren Razzia gekommen sein. Diesmal sollen die Geschäftsräume der Infinus AG Finanzdienstleistungsaufsicht (FDI) mit Sitz in Freital von der Staatsanwaltschaft Dresden durchsucht worden sein. Dabei sollen Fahrzeuge und Geldmittel sichergestellt worden sein. Wie das Handelsblatt online berichtet, steht der Verdacht im Raum, dass die FDI Provisionen in Millionenhöhe aus kriminellen Geschäften anderer Infinus-Unternehmen kassiert hat. Die FDI wird der blauen Infinus zugerechnet und galt bisher noch als zahlungsfähig. Nun könne aber auch hier die Insolvenz drohen, berichtet das Handelsblatt weiter.

Die Lage um die Infinus-Gruppe spitzt sich weiter zu und die betroffenen Anleger müssen weiterhin um ihr investiertes Kapital bangen. Daher sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten kann. Möglicherweise können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Es gilt zu prüfen, ob die Anlageberatung den hohen Maßstäben an eine anleger- und objektgerechte Beratung gerecht wurde. Die Anleger hätten im Beratungsgespräch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, falls die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß waren.

Schadensersatzansprüche können auch schon geltend gemacht werden, während sich die einzelnen Gesellschaften noch im vorläufigen Insolvenzverfahren befinden.

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