Infinus aktuell: Erneut Razzia bei Infinus Gruppe

 Infinus aktuell: Erneut Razzia bei Infinus Gruppe
07.03.2014354 Mal gelesen
Nach Razzia bei der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut droht die Insolvenz. Restliche Geldmittel der Gesellschaft sichergestellt.

Nach früheren Durchsuchungen in Geschäftsräumen der Future Business Unternehmensgruppe, hat die Staatsanwaltschaft Dresden jetzt auch eine Razzia bei der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, einer weiteren Firma der unter Betrugsverdacht stehenden Infinus-Finanzgruppe durchgeführt.

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte hat inzwischen mehrere Schadenersatzklagen gegen die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut wegen pflichtwidriger Anlageberatung bei der Vermittlung von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten der Future Business Gruppe beim Landgericht Dresden eingereicht.

 

Vermittelt wurden die Orderschuldverschreibungen und Genussrechte durch die für die Infinus AG tätigen selbstständigen Anlageberater, für die die Infinus AG haftet und für die eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut ist ein sogenanntes Haftungsdach gemäß § 2 Abs.10 Kreditwesengesetz (KWG). Die Anlageberater sind vertraglich gebundene Vermittler der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut.

 

Im Falle einer möglichen Insolvenz der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut entsteht ein unmittelbarer Anspruch der geschädigten Kapitalanleger gegen die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.

 

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte bereitet eine Vielzahl weiterer Schadenersatzklagen gegen die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut vor. Resch Rechtsanwälte erstellen für alle Inhaber von Orderschuldverschreibungen, Genussrechten und Nachrangdarlehen der Future Business Gruppe kostenfreie Ersteinschätzungen zu den Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage im Einzelfall.