WealthCap Life USA 2 – Was können Anleger bei Zweifeln an ihrer Anlageberatung unternehmen?

WealthCap Life USA 2 – Was können Anleger bei Zweifeln an ihrer Anlageberatung unternehmen?
13.02.2014835 Mal gelesen
Lebensversicherungsfonds wie der Fonds WealthCap Life USA 2 eignen sich nicht für jeden Anleger. Anleger, die Zweifel wegen ihre Beteiligung an diesem Fonds haben, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Bei dem Begriff Lebensversicherung denken viele Menschen an Sicherheit, Verlässlichkeit und auch an eine geldwerte Anlage. Dementsprechend erscheinen solche Versicherungen als attraktiver Investitionsgegenstand, sodass in den vergangenen Jahren verschiedene Kapitalanlagen auf den Markt gebracht wurde, die in aus- und inländische Lebensversicherungspolicen investieren. Der geschlossene Fonds WealthCap Life USA 2 konzentriert sich auf US-amerikanische Lebensversicherungen.

 

Doch nicht jeder Anleger, der in diesen Fonds investierte, ist mit dieser Kapitalanlage zufrieden. Denn die jüngere Entwicklung des WealthCap Life USA 2 zeigt, dass es sich mitnichten um eine sichere Kapitalanlage handelt, sondern dass dem Fonds Risiken innewohnen. Im Fall der Life GmbH & Co. Zweite KG bereiten Abweichungen von den Prognosen der Sterbetafeln Probleme - ein nicht seltenes Phänomen bei US-amerikanischer Lebensversicherungsfonds.

 

Angesichts dieser Probleme gibt es Anleger des WealthCap Life USA 2, die Zweifel haben, ob sie überhaupt die "richtige" Kapitalanlage habe, Dies zeigte sich in entsprechenden Anfragen von Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. In diesen Anfragen klingt immer wieder an, dass der Fonds WealthCap Life USA (oder auch Schwesterfonds) von Bankberatern als sichere und zuverlässige Anlagen angepriesen wurden - oftmals berichten gerade ältere Bankkunden hiervon.

 

Setzen sich Anleger mit solchen Zweifeln auseinander, können sie beispielsweise ihre Anlageberatung überprüfen lassen. Sollte die Beratung, die zu der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds WealthCap Life USA 2 führte, Defizite oder Fehler aufweisen, kann eine schadensersatzpflichtige Falschberatung vorliegen. Was unterscheidet nun eine ordnungsgemäße von einer fehlerbehafteten Anlageberatung?

 

Ansatzpunkt Anlageberatung

 

Überblicksartig zusammengefasst muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung folgendes leisten: Sie muss anleger- und anlagegerecht sein. Um eine anlegergerechte Kapitalanlage auszuwählen, muss von dem Berater eine Anlage ausgewählt werden, die zu den Wünsche und Anlagezielen des Anlegers passt. Anschließend ist auf die Kapitalanlage selbst zu erläutern - so sollte die Funktionsweise der Kapitalanlage erklärt werden sowie über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden. Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis, dass es sich dem Fonds WealthCap Life USA 2 um eine Beteiligung an einer unternehmerischen Kommanditgesellschaft (Life GmbH & Co. Zweite KG) handelt, die wegen der wirtschaftlichen Tätigkeit mit Verlustrisiken behaftet ist. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungspflichten - wie beispielsweise eine zutreffende Information über Provisionen.

 

Ob und welche rechtlichen Optionen den Anleger des Fonds WealthCap Life USA 2 offen stehen, muss anhand des individuellen Einzelfalls überprüft werden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite HVBFF / WealthCap Fonds

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de