Vorfälligkeitsentschädigung: Können sich Kreditnehmer gegen die teuren Forderungen wehren?

Vorfälligkeitsentschädigung: Können sich Kreditnehmer gegen die teuren Forderungen wehren?
10.02.2014246 Mal gelesen
Das vorzeitige Beenden eines Kredits kann für Bankkunden eine unangenehme Folge nach sich ziehen: Vorfälligkeitsentschädigungen. Für die Betroffenen stellt sich dann die Frage, ob sie sich wehren können. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Für Kreditnehmer ist es nichts Neues, dass es teuer ist, sich Geld zu borgen. Doch auch das (vorzeitige) Zurückzahlen des Kredits kann für so manchen Bankkunden zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Wird ein Kredit vor dem Ende der regulären Laufzeit beendet, wird von dem Kreditnehmer oftmals eine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert. Die kreditgebende Bank fordert dann jene Zinsen, die ihr zukünftig zugestanden hätten. Da teilweise erhebliche Summen gefordert werden, fragen sich die betroffenen Kunden nicht selten, ob sie die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich bezahlen müssen oder ob sie sich dagegen wehren können.

 

Ein Stichwort, das in diesem Zusammenhang immer wieder fällt, ist der Widerruf. Ist der Widerruf des zugrundeliegenden Darlehensvertrags wirksam erklärt, dann "entfällt" der Vertrag und somit auch die Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung. Der Ansatzpunkt hierbei ist es, die in Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen zu untersuchen. Wenn die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt, dann kann der Vertrag nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Doch auch der Widerruf des Darlehensvertrags ist nicht stets ohne Weiteres möglich. Denn es gibt unterschiedliche Arten von Krediten und Darlehen, die teilweise unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterworfen sind. Und auch die Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen weisen unterschiedliche Formulierungen auf, die bei der rechtlichen Prüfung unter die Lupe genommen werden müssen. Zudem haben sich auch Gerichte bereits zu unterschiedlichen Vertragsklauseln geäußert, sodass das Thema "Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung" durchaus komplex ist. Insofern muss im Einzelfall geprüft werden, wie die konkreten Verträge ausgestaltet sind, um herauszufinden, ob welche rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigungen offen stehen.

 

Über die Frage hinaus, ob überhaupt eine solche Zahlung zu leisten ist, müssen sich manche Bankkunden mit zusätzlichen Problemen auseinandersetzen. Denn bisweilen erheben Banken eine Gebühr, um die konkrete Höhe des Vorfälligkeitsentgelts zu berechnen. Bank- oder Sparkassenkunden, die die sich mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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