Vorfälligkeitsentgelt – Wie können sich Bankkunden wehren?

Vorfälligkeitsentgelt – Wie können sich Bankkunden wehren?
05.02.2014214 Mal gelesen
Die Kündigung eines Kredits kann für Bankkunden eine teure Folge nach sich ziehen: Ein Vorfälligkeitsentgelt. Für Kreditnehmer stellt sich die Frage, ob sie eine solche Forderung bezahlen müssen oder ob sie sich auch dagegen wehren können.

Plant ein Sparkassen- oder Bankkunde, einen Kredit vor dem Ende der Laufzeit zurückzuzahlen, so kann es sein, dass von ihm oder ihr ein Vorfälligkeitsentgelt gefordert wird. Je nach Kreditsumme und bereits erfolgten Tilgungen und Zinszahlungen kann es sich um vier- und mehrstellige Beträge handeln. Dementsprechend kann sich für betroffenen Kreditnehmer die Frage stellen, ob die geforderte Summe wirklich bezahlt werden muss oder ob der Anspruch abgewehrt werden kann.

 

Bei einem Vorfälligkeitsentgelt (auch Vorfälligkeitsentschädigung genannt) handelt es sich um einen Anspruch aus dem abgeschlossenen Kreditvertrag. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Kreditverträge befinden sich Klauseln, die für den Fall einer Kündigung oder ähnlichem vorsehen, dass der Kreditnehmer die "ausgefallenen" Zinsen bezahlten muss.

 

Wenn es um die rechtliche Abwehr solcher Vorfälligkeitsentgelte geht, wird immer wieder der Widerruf thematisiert. Ist der Widerruf des zugrundeliegenden Darlehensvertrags wirksam erklärt, dann "entfällt" der Vertrag und somit auch die Grundlage für das Vorfälligkeitsentgelt. In der rechtlichen Bewertung, ob der Betrag berechtigt gefordert wird, wird die in Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen untersucht. Wenn die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt, dann kann der Vertrag nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Doch auch bei einem Widerruf des Darlehensvertrags gilt es, verschiedenes zu beachten. So gibt es unterschiedliche Arten von Krediten und Darlehen, die teilweise unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterworfen sind. Die Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen sind unterschiedlich formuliert, was sich auf die rechtliche Bewertung auswirken kann. Zudem haben sich auch Gerichte bereits zu unterschiedlichen Vertragsklauseln geäußert, sodass das Thema "Widerruf und Vorfälligkeitsentgelt" komplex ist. Daher muss in jedem Fall einzeln geprüft werden, wie die konkreten Verträge ausgestaltet sind, und welche rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der Vorfälligkeitsentgelte offen stehen.

 

Bank- oder Sparkassenkunden, die ein Vorfälligkeitsentgelt bezahlen mussten oder sich zukünftig von einem Kredit lösen möchten und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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