Musterverfahren gegen Hypo Real Estate: Hoffnungsvoller Auftakt für Anleger

Musterverfahren gegen Hypo Real Estate: Hoffnungsvoller Auftakt für Anleger
04.02.2014437 Mal gelesen
Ein hoffnungsvoller Auftakt des Musterverfahrens gegen die Hypo Real Estate am Montag vor dem OLG München. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy machte von Anfang an deutlich, dass die Ad-Hoc-Meldung der HRE vom 15. Januar 2008 über das Geschäftsergebnis belastende Abschreibungen eindeutig zu spät erfolgt sei.

Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die den Musterkläger im KapMuG-Verfahren vertritt: "Zur rechtzeitigen Information ihrer Aktionäre wäre die HRE nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet gewesen." Für das Verfahren bedeutet die Rechtsmeinung des OLG schon einen wichtigen Etappensieg.  Andreas Tilp: "Zumindest für alle Käufe, die in den vom OLG definierten Zeitraum fallen, haben die klagenden Anleger damit Anspruch auf Schadensersatz."

Als "wesentlich zu optimistisch" hatte der Vorsitzende Richter Guido Kotschy am Montag zum Verhandlungsauftakt in München die damalige Pressemitteilung der HRE zu ihrer Lage am 3. August 2007 bezeichnet. Die später verstaatlichte Bank hatte damals ihre optimistische Geschäftsprognose bestätigt und Belastungen aus der Krise am US-Hypothekenmarkt verneint.

Die HRE hatte dann erst am 15. Januar 2008 und dazu völlig unerwartet Abschreibungen auf strukturierte Wertpapiere in dreistelliger Millionenhöhe bekannt gegeben, was zu einem Aktiensturz um 35 Prozent sorgte.

Der nächste Sturzflug der HRE-Aktie führte am 29. September 2008 mit 75 Prozent zum bisher größten Kursverlust, den je ein DAX-Wert an einem Tag erlebt hat. Die HRE musste zugeben, dass ihr Geschäftsmodell in die Zahlungsunfähigkeit geführt hatte.

Die in München auf ein anlegerfreundliches Urteil hoffenden Aktionäre hatten ihre Aktienkäufe ab 11. Juli 2007 getätigt. Für einen großen Teil dieser Käufe wird die anstehende Entscheidung des OLG, der sog. Musterentscheid, Ansprüche auf Schadensersatz definieren. Welchen Zeitraum der Vorsitzende Richter Kotschy letzten Endes als Schadensersatz relevant einschätzt, wird erst die Zukunft weisen.

Zunächst werden nunmehr am Donnerstag und Freitag Zeugen vernommen. Unter anderem wird am Donnerstag Ex-Vorstand Georg Funke gehört.

Mehr Informationen: www.tilp.de/hypo-real-estate/hre-musterklage

 

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einhornstraße 21
D-72138 Kirchentellinsfurt
Telefon: 49-7121-90909-0
Telefax: 49-7121-90909-81
E-Mail: medien@tilp.de

www.tilp.de

 

Über TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte:

TILP ist seit 1994 eine der führenden deutschen Kanzleien für Investoren.Wir engagieren uns ausschließlich für Kapitalanleger. Die WirtschaftsWoche bezeichnet Andreas Tilp als "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2013/2014 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur absoluten Spitzengruppe der zwei führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. 

Die Kanzlei TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. In den beiden Frankfurter Telekom-Musterverfahren zu DT2 und DT3 vertritt TILP jeweils den Musterkläger, wie auch in den beiden KapMuG-Musterverfahren gegen die CorealCredit Bank AG (vormals AHBR) sowie die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert, Andreas Tilp war einer der acht Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. Als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein DAV sowie in Stellungnahmen zur Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.