FHH Fonds Nr. 32 MS Rubina Schulte: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

FHH Fonds Nr. 32 MS Rubina Schulte: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
04.02.2014202 Mal gelesen
Am Amtsgericht Niebüll wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Containerschiff MS Rubina Schulte eröffnet (Az.: 5 IN 9/14). Das berichtet das fondstelegramm am 30. Januar.

Das Containerschiff zählt zum vom Fondshaus Hamburg 2005 aufgelegten Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 32.

Nachdem die Anleger sich zu Beginn noch über hohe Ausschüttungen freuen durften, machte sich mit dem Beginn der Schifffahrtkrise Ernüchterung breit. Laut zweitmarkt.de flossen seit 2009 keine Ausschüttungen mehr an die Anleger. Nun könnte es noch schlimmer kommen. Denn im Insolvenzverfall drohen den Anlegern sogar der Totalverlust des investierten Geldes und eventuell auch die Rückforderung bereits geleisteter Ausschüttungen.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. "Unserer Erfahrung nach ist es bei der Vermittlung von Schiffsfonds immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen", so der Jurist. Fehlerhaft heißt, dass die Anleger nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. "Da es sich bei Schiffsfonds um unternehmerische Beteiligungen handelt, gibt es jedoch eine ganze Reihe von Risiken. Angefangen von den meist langen Laufzeiten, über eine erschwerte Handelbarkeit der Anteile bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals", so Cäsar-Preller.

Angesichts dieser Risiken sind Schiffsfonds in der Regel nicht als sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge geeignet. "Doch genau so wurden sie häufig beworben", sagt Cäsar-Preller. Die unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Nach der Rechtsprechung des BGH müssen die vermittelnden Banken zudem die Anleger ungefragt über alle Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, informieren. "In vielen Fällen wurde aber nur das Agio genannt und weitere Rückvergütungen verschwiegen. Auch dieses Verschweigen begründet den Anspruch auf Schadensersatz", so Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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