Vorfälligkeitsentschädigungen – Können sich Bank- und Sparkassenkunden wehren?

Vorfälligkeitsentschädigungen – Können sich Bank- und Sparkassenkunden wehren?
03.02.2014174 Mal gelesen
Möchte ein Bankkunde einen Kredit vorzeitig zurückbezahlen, so kann dies teuer werden, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Für Kreditnehmer stellt sich die Frage, ob sie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen oder ob sie sich auch dagegen wehren können.

Das vorzeitige Beenden eines Darlehens kann teuer werden - denn Bank- oder Sparkassenkunden müssen oftmals nicht nur die ausstehende Kreditsumme zurückzahlen, sondern auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank verlangt - vereinfacht gesagt - die Zahlung jener Zinsen, die ihr zukünftig zugestanden hätten. Da es sich bei einer Vorfälligkeitsentschädigung um eine beträchtliche Summe handeln kann, stellt sich für die betroffenen Kunden die Frage, ob sie tatsächlich bezahlen müssen oder ob es Möglichkeiten gibt, sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen.

 

Ein Stichwort, das in diesem Zusammenhang immer wieder fällt, ist der Widerruf. Ist der Widerruf des zugrundeliegenden Darlehensvertrags wirksam erklärt, dann "entfällt" der Vertrag und somit auch die Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung. Der Ansatzpunkt hierbei ist es, die in Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen zu untersuchen. Wenn die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt, dann kann der Vertrag nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Widerruf des Darlehensvertrags ist ein Ansatzpunkt - entscheidend ist der Einzelfall

 

Doch auch der Widerruf des Darlehensvertrags ist nicht stets ohne Weiteres möglich. Denn es gibt unterschiedliche Arten von Krediten und Darlehen, die teilweise unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterworfen sind. Und auch die Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen weisen unterschiedliche Formulierungen auf, die bei der rechtlichen Prüfung unter die Lupe genommen werden müssen. Zudem haben sich auch Gerichte bereits zu unterschiedlichen Vertragsklauseln geäußert, sodass das Thema "Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung" durchaus komplex ist. Insofern muss im Einzelfall geprüft werden, wie die konkreten Verträge ausgestaltet sind, um herauszufinden, ob welche rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigungen offen stehen.

 

Bank- oder Sparkassenkunden, die eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen mussten oder sich zukünftig von einem Kredit lösen möchten und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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