Dr. Seibold Capital GmbH insolvent – BaFin stellt Entschädigungsfall fest!

Dr. Seibold Capital GmbH insolvent – BaFin stellt Entschädigungsfall fest!
03.02.20141033 Mal gelesen
Der von Dr. Alexander Seibold geführten Vermögensverwaltung Dr. Seibold Capital GmbH vertrauten hunderte Anleger arglos ihr Geld an. Aufgrund der eingetretenen Insolvenz des Unternehmens sollten Anleger jetzt dringend aktiv werden, um ihren eingetretenen Schaden zu begrenzen.

Aufgrund der Medienpräsenz (u.a. auf n-tv) und der verführerischen Werbung - es wurde u.a. eine überdurchschnittliche Nettorendite von 12 bis 15 Prozent in Aussicht gestellt - schlossen zahlreiche Anleger mit Dr. Seibold Capital GmbH Vermögensverwaltungsverträge ab und zahlten dafür - wie üblich - eine Vermögensverwaltungsgebühr. Das von den Kunden in die Vermögensverwaltung eingezahlte Geld investierte der vermeintliche "Börsenexperte" Dr. Seibold nahezu ausschließlich in drei Fonds (Active DSC Opportunity, den Active DSC Return und den Active Constant Global Profit). Die Wahl des jeweiligen Fonds hing dabei von der gewählten Strategie des Anlegers ab. In den folgenden Jahren wies jedoch keiner dieser Fonds jemals eine positive Performance auf. Das Fondsvermögen verringerte sich im Laufe der Zeit beträchtlich.

Dr. Seibold Capital GmbH: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Am 17.10.2013 beantragte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Laut dem Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 14.11.2013 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Seibold Capital GmbH angeordnet.


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt Entschädigungsfall fest

Zudem stellte die BaFin am 19.12.2013 den Entschädigungsfall fest, was aus Sicht der Anleger zu begrüßen ist. Infolgedessen können betroffene Anleger möglicherweise von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW) 90% ihres Schadens ersetzt verlangen; allerdings ist die Entschädigung auf maximal 20.000 € pro Anleger begrenzt. Rechtsgrundlage hierfür ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).


Interessenskollision zu Lasten der Anleger wurde verschwiegen

Bedenklich ist aus unserer Sicht insbesondere, dass die von der Dr. Seibold Capital GmbH ausgesuchten und in die Vermögensverwaltung ihrer Anleger eingestellten Fonds von Dr. Seibold selbst gemanagt wurden und er neben der von den Anlegern gezahlten Vermögensverwaltungsgebühr von der Fondsgesellschaft Management-Gebühren erhielt.
Aufgrund der mit dieser personellen Verflechtung verbundenen

Interessenskollision zu Lasten der Anleger

hat das Landgericht München II in einem Fall die Dr. Seibold Capital GmbH mit Urteil vom 27.09.2013 zur Entrichtung von Schadensersatz in Höhe von fast 80.000 € verurteilt (Az. 14 O 5117/12). Begründet hat dies das Gericht damit, dass die Beklagte den Kunden aufgrund dieses Interessenskonfliktes auf die zusätzlichen Vergütungen hätte hinweisen müssen. Gegen diese Entscheidung wurde bislang - soweit bekannt - keine Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt.


Geschädigte Anleger sollten sich durch Fachanwalt beraten lassen

Betroffene private Anleger sowie institutionelle Anleger sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Rechte auch durchsetzen zu können. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie einen Betrag in Höhe von mehr als 20.000 € in die Dr. Seibold Capital GmbH eingezahlt haben. Es kommen unter Umständen weitergehende Ansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft, der Kapitalanlagegesellschaft der einzelnen Fonds und gegenüber der Dr. Seibold Capital GmbH in Betracht. Aber auch Anleger, die weniger als 20.000 € investiert haben, sollten sich durch eine Fachanwalt beraten lassen und rechtzeitig Ansprüche gegenüber der EdW geltend machen.

Sollten Sie Fragen haben und Rat von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Heiko Müller und Andreas Yoon unter kanzlei@baum-reiter.de oder 0211/836 805 70 zur Verfügung.

Weitere Informationen über die die Kanzlei baum reiter & collegen finden Sie unter www.baum-reiter.de