Vorfälligkeitsentschädigungen – Müssen Bank- und Sparkassenkunden immer zahlen?

Vorfälligkeitsentschädigungen – Müssen Bank- und Sparkassenkunden immer zahlen?
31.01.2014184 Mal gelesen
Einen Kredit vorzeitig zu beenden kann teuer werden, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Für Betroffene stellt sich die Frage, ob sie zahlen müssen oder ob sie sich auch wehren können.

Möchte sich ein Bankkunde vorzeitig von einem Kredit lösen, so kann dies eine zusätzliche finanzielle Belastung mit sich bringen: die Vorfälligkeitsentschädigung. Das schnelle "Loswerden" eines Darlehens ist oftmals nur möglich, wenn eine entsprechende Zahlung an die Bank oder Sparkasse getätigt wird. Die dann fällig werdenden Summen können - gerade bei Krediten mit größerem Umfang - auf mehrstellige Beträge anwachsen. Der Hintergrund dieser in vielen Verträgen anzutreffenden Regelung ist, dass die Bank den ausgefallenen Zins von dem Kunden ersetzen lassen will. Für die betroffenen Kunden stellt sich dann oftmals die Frage, ob sie die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich bezahlen müssen oder ob sie die Zahlung abwenden können.

 

In diesem Zusammenhang wird oft auf den Widerruf des Darlehensvertrags hingewiesen. Ist der Widerruf wirksam erklärt, dann "entfällt" der Vertrag und somit auch die Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung. Der Ansatzpunkt hierbei ist es, die in Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen zu untersuchen. Wenn die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt, dann kann der Vertrag nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Widerruf des Vertrag ist ein Ansatzpunkt -entscheidend ist der Einzelfall

 

Doch trotz der Vielzahl der Betroffenen gibt es keine rechtliche "Patentlösung", die für alle vorzeitig beendeten Kredite passt - auch ein Widerruf ist nicht immer ohne Weiteres möglich. Denn es gibt unterschiedliche Arten von Krediten und Darlehen, die teilweise unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterworfen sind. Und auch die Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen weisen unterschiedliche Formulierungen auf. Insofern muss im Einzelfall geprüft werden, wie die konkreten Verträge ausgestaltet sind, um herauszufinden, ob welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen.

 

Bank- oder Sparkassenkunden, die eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen mussten oder sich zukünftig von einem Kredit lösen möchten und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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