PROKON Regenerative Energien Gmbh: vorläufige Insolvenz

PROKON Regenerative Energien Gmbh: vorläufige Insolvenz
22.01.2014458 Mal gelesen
Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde über die PROKON regenrative Energien GmbH angeordnet. Ein Hamburger Rechtsanwalt wurde zum Insolvenzverwalter bestimmt

Vorläufige Insolvenz bestätigt: PROKON Regenerative Energien GmbH 

Durch das Amtsgericht Itzehoe ist das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet worden. Unter dem Aktenzeichen 28 IN 12/14 wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Prenzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Für Anleger ist damit eine neue Situation eingetreten. Wir  Inhaber von Genussrechten werden nach einer weit verbreiteten Auffassung bei einer Insolvenz schlechter gestellt als die übrigen Gläubiger. Für Anleger geht es also darum, den Rang der Forderung zu verbessern. Dadurch kann im Einzelfall erreicht werden, dass die Ausschüttung an der Insolvenzmasse erhöht wird. Wir haben hier bereits Szenarien entwickelt, um Anleger bei der Durchsetzung der Ansprüche zu unterstützen. Interessenten können sich über die von uns gegründete Anlegergemeinschaft "Prokon" mit uns in Verbindung treten. ZurAnlegergemeinschaft

Wie wird bei einer Insolvenz der Gläubigerrang verbessert?

Werden im Rahmen einer Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter Zahlungsansprüche aus einem Genussrecht geltend gemacht, so wird dieser die Ansprüche evtl. als nachrangige Forderung im Rang schlechter plazieren. Stehen dem Erwerber von Genussrechten jedoch Ansprüche aus einem anderen rechtlichen Grund zu, so kann sich ein besserer Rang ergeben. Eine solche Rangverbesserung kann aus mehreren Gründen erfolgen. Besteht zum Beispiel ein Schadensersatzanspruch, dann muss ein Anleger sich nicht mehr auf ein nachrangiges Genussrecht verweisen lassen. Im Fall der sog. "Göttinger Gruppe"  haben wir zahlreiche Anleger vertreten. In diesem Großschadensfall wurden Ansprüche von mehreren  hundert Anlegern im Rang verbessert. Wann ein solcher Schadensersatzanspruch besteht, hängt von dem jeweiligen Anlegervertrag und der jeweiligen Anlegersitauation ab. HIer ist eine Prüfung an Hand der Unterlagen des Anlegers erforderlich. Eine weitere Möglichkeit der Rangverbesserung kann über die Art der Beendigung der Genussrechtsbeteiligung vorliegen. Wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde oder noch eine Kündigung aussgesprochen werden soll, dann kann evtl. die Art der Kündigung Ihren Rang verbessern Anleger, die mehr über die Möglichkeiten der Rangverbesserung wissen möchten, können sich der von uns initiierten Anlegergemeinschaft anschließen. Mitglieder der Anlegergemeinschaft können unsere Informationsbriefe abfordern.

Eine Anlegergemeinschaft hilft

Die Teilnahme an unserer Anlegergemeinschaft ist im Gegensatz zu anderen Einrichtungen wie Interessengemeinschaften oder Schutzgemeinschaften kostenlos. Die Kanzlei MAACK Rechtsanwälte ist seit nunmehr 23 Jahren im Anlegerschutz tätig. Wir kennen daher die Nöte, in denen sich Anleger manchmal befinden, wenn die Anlage der Ersparnisse nicht den gewünschten Erfolg bringt. Daher haben wir  die Teilnahme an der von uns initiierten Anlegergemeinschaft auch kostenfrei gestellt.

Aus den Hunderten von Zuschriften, die wir zwischenzeitlich erhalten haben, ergibt sich immer wieder die Frage von Anlegern:

  • Was kann ich tun, um meine Ersparnisse zu sichern ?
  • Wie kann ich für meine Genussrechte einen besseren Rang erreichen?
  • Stehen mir nicht Schadensersatzansprüche zu ?  

Um diese Fragen zu beantworten, haben wir bereits zahlreiche Einzelberatungen durchgeführt. Gleich in der ersten Woche haben wir in einer Anlegerveranstaltung zahlreiche Fragen von Betroffenen der "Prokon"- Anlagen beantworten können.

 

Kostenvorteil für Teilnehmer der Anlegergemeinschaft

Mitglieder der Anlegergemeinschaft erhalten eine kostenreduzierte Einzelfallberatung zu einem Festpreis von 95,00 €. Möchten Sie Weiteres dazu wissen, dann gehen Sie bitte weiter zur Anlegergemeinschaft

Wie kann ich der Anlegergemeinschaft beitreten?

der Beitritt der Anlegergemeinschaft PROKON ist kostenlos. Sie müssen dazu Ihre Anmeldung an uns versenden. Klicken Sie dazu auf den Link ANLEGERGEMEINSCHAFT. Sie können dann von uns den Informationsbrief ANLEGERGEMEINSCHAFT PROKON erhalten.

______________________________________________________________________

MAACK Recht & Steuern hat sich auf die Gebiete Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht spezialisiert. Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 25 Jahren durchgeführt.

Die Kanzlei ist an zwei Standorten vertreten, einmal in NRW und einmal in Sachsen. Besprechungstermine werden darüber hinaus auch in Essen, Dortmund, Leipzig und Dresden wahrgenommen. Die Kanzlei ist Mitglied in der Advounion, einem Verbund von rund 2.000 Rechtsanwälten. Durch MAACK Recht & Steuern werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut. So wurden Großverfahren mit bis zu 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen betreut. Die Betreuung geschädigter Kapitalanleger führen wir seit 1991 durch und sind daher im Bereich der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wohl eine der am längsten tätigen Kanzleien in Deutschland.Zu den Großverfahren , die wir betreut haben bzw. laufend betreuen, gehören u.a. Göttinger Gruppe, WBG (Wohnungsbaugesellschaft Leipzig), S & K, INFINUS, PROKON