PROKON Genussrechte: PROKON reicht Insolvenzantrag ein

PROKON Genussrechte: PROKON reicht Insolvenzantrag ein
22.01.2014363 Mal gelesen
PROKON teilte am Nachmittag des 22.01.2014 mit, dass ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe eingereicht worden sei.

Aktualisierung:

Einer an die Anleger der PROKON Genussrecht gerichteten Mitteilung auf der PROKON-Homepage  ist zu entnehmen, dass ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe eingereicht worden ist.

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Die Unklarheit rund um die PROKON Genussrechte hält auch nach dem "offiziellen" Ende der Abstimmung weiter an. Es herrscht aber erhebliche Unklarheit, wie es weitergehen wird. Vor allem die Frage, ob es zu der anfangs angedrohten Insolvenz kommen kann bzw. wird, ist offen.

Vor rund 1 ½ Wochen wurden die Anleger der PROKON Genussrechte in einem Rundschreiben der PROKON Regenerative Energien GmbH auf eine mögliche Insolvenz hingewiesen, sollte es zu vielen Kündigungen von PROKON Genussrechten kommen. Durch das mit deutlichen Worten formulierte Schreiben (und die vielen heran anknüpfenden Schlagzeilen in der Presse) wurden die Anleger aufgeschreckt. Wenige Tage später entschuldigte sich der Geschäftsführer C. Rodbertus für den Wortlaut. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass nach einer Rechtsauffassung eine Insolvenz wegen Kündigungen von PROKON Genussrechte gar nicht eintreten könne.

 

Für die betroffenen Anleger ist mit dieser Kehrtwende nicht für mehr Klarheit gesorgt worden - zumal sich auch gegenteilige Rechtsauffassungen vertreten lassen und auch in der Presse geäußert wurden. Und die Ungewissheit rund um die mögliche Insolvenz hält weiter an, da auch nach dem Ende der Abstimmungsphase nach wie vor offen ist, ob die selbstgesteckten Ziele der PROKON erreicht wurden. Nach der Umstellung des Zahlenmaterials rund um die Abstimmung der Genussrechts-Anleger fällt eine solche Aussage von außen schwer. Doch auch anhand der aktuell verfügbaren Zahlen lässt sich festhalten, dass das grundlegende Probleme - das Windkraftunternehmen sieht sich mit (möglicherweise zu) vielen Kündigungen von Genussrechtskapital konfrontiert -weiterhin besteht.

 

Anleger, die angesichts der von verschiedenen Seiten kontrovers dargestellten Lage anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird die weitere Entwicklung im Auge behalten und hat auch eine Interessengemeinschaft für betroffene Anleger gegründet. Weitere Informationen befinden sich auf der Seite der Schutzgemeinschaft.

 

Mehr Informationen:

www.prokon-schutzgemeinschaft.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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