PROKON Insolvenz droht - Staatsanwaltschaft ermittelt

Aktien Fonds Anlegerschutz
16.01.2014288 Mal gelesen
Sie sind Inhaber von Genussscheinen der PROKON? Sie haben ein Schreiben der PROKON erhalten, in welchem diese auf die Möglichkeit einer Insolvenz hinweist und man Sie auffordert, nicht zu kündigen? Ob Sie sich hieran halten sollen oder nicht besser kündigen, erfahren Sie hier.

Prokon fordert Anleger zur Rücknahme von Kündigungen auf

Prokon, Spezialist für erneuer­bare Energien, warnt seine Anleger in einem Brief vor einer Insolvenz wegen drohender Zahlungs­unfähigkeit. Sie lasse sich nur verhindern, wenn ein Groß­teil der Anleger bis zum 20. Januar unter anderem erklärt, zeit­weise auf eine Kündigung der Anlage­verträge und eine Auszahlung der Zinsen zu verzichten. Lesen Sie hier, worauf Sie jetzt achten müssen.

Seit Monaten Gerüchte um Geschäftsmodell

Seit Monaten ranken sich Gerüchte um Prokon. Noch im Dezember hatte Prokon-Chef Carsten Rodbertus in einem Schreiben an die Anleger betont, dass Prokon kein Schnee­ball­system betreibe "oder gar kurz vor der Insolvenz" stehe: "Das ist definitiv nicht so!" Weniger als einen Monat später heißt es bereits in der Überschrift des neuen Schreibens an die Anleger: "Wichtig! Verhinderung einer Insolvenz von Prokon". Hinzu kommt die Warunung: "Sollte es uns gemein­sam mit Ihnen, unseren Anlegern, nicht gelingen, die Liquiditäts­lage sehr schnell wieder zu stabilisieren", drohe die Einleitung der Planinsolvenz

Kapitalentzug durch Kündigungen setzt Prokon unter Druck

Nach Angaben des Unternehmens sei es "nicht unsere wirt­schaftliche Lage, die uns unter Druck setzt, sondern der Kapitalent­zug durch die Kündigungen unserer Anleger." Allein im Jahr 2013 habe Prokon etwa 130 Millionen Euro Genuss­rechts­kapital zurück­gezahlt. In den kommenden Wochen werden laut Prokon weitere 150 Millionen Euro fällig. Die Kündigungen verwundern nicht. Tatsäch­lich veröffent­lichte Prokon selbst kürzlich verheerende Zahlen. Das Unternehmen legte Entwürfe für die Jahres­abschlüsse von Prokon Regenerative Energien und dem Prokon-Konzern für 2012 und mehrere Zwischen­bilanzen vor. Hohe Verluste haben sich angehäuft, das Stamm­kapital vermutlich aufgezehrt.

Verluste werden durch Genussrechtskapital aufgefangen

In diesem Fall sehen die Genuss­rechts­bedingungen vor, dass das Genuss­rechts­kapital an weiteren Fehl­beträgen voll teilnimmt. Folglich sinkt der Rück­zahlungs­anspruch der Anleger entsprechend.

Nach diesen verheerenden Meldungen ist zu erwarten, dass weitere Kündigungen folgen und ein Insolvenzverfahren unausweichlich ist.

Die PROKON ruft trotzdem dazu auf, Kündigungen zurück zu nehmen und auf weitere Kündigungen zu verzichten.

Bitte beachten Sie: Das Insolvenzverfahren könnte nur dann noch verhindert werden, wenn 65 % aller bisherigen Kündigungen zurück genommen werden und keine neue Kündigung ausgesprochen wird! Wir halten das für sehr unwahrscheinlich.

Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt bereits, inwieweit ein Betrug oder weitere Wirtschaftsdelikte vorliegen. Anleger, die anwaltlich vertreten sind, können ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nehmen lassen.

Was Anleger jetzt tun sollten:

Rufen Sie uns an. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen Ihre Chancen und Möglichkeiten sowie geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen. Telefon 07151 - 50 28 393 oder auf Anfrage per E-Mail unter info@hbc-rechtsanwälte.de.