PROKON GENUSSRECHTE – BILANZ: WAS SOLLTEN ANLEGER TUN?

PROKON GENUSSRECHTE – BILANZ: WAS SOLLTEN ANLEGER TUN?
15.01.2014303 Mal gelesen
Prokon - eine Bilanz (Stand 14.01.2014) Kündigung, Klage oder Halten – was können Prokon - Anleger tun?

Prokon: Kündigung, Klage oder Halten - was sollen Anleger tun?

Aktuelle Zahlen Prokon (Stand 14.01.2014)
Nach aktuellsten Zahlen weist das Unternehmen Porkon 75.257 Inhaber von Genussrechten aus. Das Genussrechtskapital von Prokon beläuft sich auf insgesamt fast 1,4 Milliarden Euro.

Kündigung oder Halten der Genussrechte?
Aufgrund der bisherigen Rückmeldungen von Anlegern sind bislang nur 70 Mio Euro gesichert, also etwa 5 %. Die drohende Insolvenz kann dadurch nicht abgewendet werden. Bleibt die Frage offen, wie Anleger sich nun entscheiden sollen. Wer seine Genussrechte behält, muss hoffen, dass alle oder zumindest viele andere Anleger dies ebenfalls tun. Wer seine Genussrechte kündigt, beschleunigt eventuell die Insolvenz des Unternehmens Prokon. 

Finanzierung Prokons zu 95,5 % aus Anlegergeldern:
Entscheidend sind letztlich jedoch die Unternehmensdaten. Prokon selbst gibt auf ihrer Homepage an, sich nur zu 4,5 % über Bankdarlehen fremdfinanziert zu haben. Demnach bilden die Genussrechte der Anleger den Großteil der Fremdfinanzierung. Darüber hinaus beziffert Prokon laut Presseberichten der FAZ vom 13.01.2014 sein Sachanlagevermögen auf 1,76 Milliarden Euro, welches das Genussrechtskapital weit übersteigt. Das Unternehmen selbst spricht von einer Absicherung durch Sachanlagevermögen einschließlich stiller Reserven von 130 %.

Folgen der Prokon Insolvenz:
Für die Anleger bedeutet dies zunächst, dass sie im Falle einer Insolvenz nicht befürchten müssen, auf den Großteil ihres angelegten Geldes verzichten zu müssen, weil zum einen ausreichend Sachvermögen liquidiert werden kann und zum anderen vorrangig zu befriedigende Gläubiger, wie Banken, nur einen Bruchteil der Fremdfinanzierung ausmachen sollten. 
Genaue Daten zur wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung gibt es noch nicht. Der letzte Jahresabschluss wurde für 2011 veröffentlicht. Jedoch ist den vom Unternehmen veröffentlichen Zahlen zu entnehmen, dass die Entwicklung eher rückläufig ist. Um die Liquiditätsengpässe künftig zu verhindern, benötigt das Unternehmen daher wohl mehr als nur den vorübergehenden Verzicht von Zinszahlungen und Kündigungen seitens der Anleger. 

Finanzierung über Genussrechte als unkompliziertes Darlehen:
Prokons Konzept, sich fast ausschließlich über Genussrechte zu finanzieren, ist für das Unternehmen angenehm. Muss man doch nur ausreichend Anleger ins Boot holen, während bei der Finanzierung über Banken die Unternehmensstrategie und -strukturen weitaus kritischer beleuchtet werden, als dies der Durchschnittsanleger tut. Inhaber von Genussrechten werden zunächst mit hohen Renditen von 6 % gelockt. Bei Liquiditätsengpässen ist das Genussrecht jedoch ungesichert. Die finanzielle Lage des Unternehmens lässt die Auszahlung der hohen Renditen überdies nur unter Rückgriff auf die stillen Reserven zu. Tatsächlich hätte das Unternehmen nur 2,9 % Zinsen an Genussrechtsinhaber ohne Rückgriff auf die stillen Reserven zahlen können. Ein Umstand, über den erst im "Brandbrief" vom 10.01.2014 aufgeklärt wurde. 

Justus Rechtsanwälte empfehlen: Kein Halten der Prokon - Genussrechte
Es bleibt der Eindruck, dass das Unternehmen möglichst viele Anleger mit hoher Rendite und kurzen Kündigungsfristen anlocken wollte und dann mit den Zinszahlungen "über seine Verhältnisse" lebte und weiterhin leben wird. Solange dieser Missstand fortwährt, können wir das Halten von Prokon Genussrechten nicht empfehlen.
Wegen Verharmlosung und Verschweigen von Risiken bieten wir auch die Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an. 

Wir bieten Prokon Anlegern als erste Hilfe eine kostenfreie Erstberatung zu den Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Kosten und eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Knud J Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kanzleimitte.de