Das Jahr 2014 startet für Anleger, die PROKON Genussrechte in ihrem Depot haben, turbulent. Die PROKON Regenerative Energien GmbH hatte die Genussrechtsinhaber in einem Schreiben über eine mögliche Insolvenz des Unternehmens informiert. Da durch vermehrte Kündigungen erhebliche Kapitalabflüsse anstünden, sei eine Zahlungsunfähigkeit zu befürchten. Die Anleger werden in dem Schreiben aufgefordert, zu entscheiden, ob sie einem Kündigungsverzicht bis zum 31.10.2014 zustimmen (und ggf. sogar weiteres Kapital in Genussrechte investieren möchten) oder ob sie ihre Genussrechte kündigen. Über die weitere Entwicklung der PROKON Genussrechte entscheidet zunächst, ob genügend Anleger den sehr eindringlichen und mit sehr deutlichen Worten formulierten Appellen der Geschäftsführung folgen.
Nach Angaben von PROKON könne eine Insolvenz nur abgewendet werden, wenn mindestens 95% des Genussrechtskapitals (bzw. deren Inhaber) einen Kündigungsverzicht zusagen. Ob dieses Ziel erreicht werden wird, wird sich bis zum 20.01.2014 zeigen, dann endet die von PROKON gesetzte Frist.
Und wenn es zu der angedrohten (Plan)Insolvenz kommt?
Ein zahlungsunfähiges Unternehmen kann beantragen, dass das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (auch Planinsolvenz genannt) durchgeführt wird. Die Entscheidung, ob es zu einem "regulären" Insolvenzverfahren oder zu einem Planinsolvenzverfahren kommt, liegt letztendlich bei dem zuständigen Insolvenzgericht. Wird eine Insolvenzverwaltung "in Eigenregie" angeordnet, so kann in einem Insolvenzplan das weitere Vorgehen geregelt werden.
Derzeit hat die PROKON Regenerative Energie GmbH diesen Schritt nicht gehen müssen. Wie es konkret weitergehen wird, ist noch offen. Anleger, die angesichts der von verschiedenen Seiten kontrovers dargestellten Lage anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird die weitere Entwicklung im Auge behalten und hat auch eine Interessengemeinschaft für betroffene Anleger gegründet. Weitere Informationen befinden sich auf der Seite der Schutzgemeinschaft.
Mehr Informationen:
www.prokon-schutzgemeinschaft.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889