Resch Rechtsanwälte: Prokon droht Insolvenz. Risiko wird wahr!

Resch Rechtsanwälte: Prokon droht Insolvenz. Risiko wird wahr!
13.01.2014439 Mal gelesen
Was können Prokon Anleger tun? Ist eine Kündigung möglich? Wer hat Erfahrung? Können Anleger der Genussrechte kündigen? Was empfiehlt der Fachanwalt?

Ein Schock für die Anleger der Prokon Genussrechte. Anleger erhalten von der Prokon ein Rundschreiben, in dem mit der Insolvenz gedroht wird. Eine Insolvenz der Prokon könne nur verhindert werden, wenn mindestens 95 % des Genussrechtskapitals auf die Rückzahlung ihres Kapitals bis mindestens 31.10.2014 verzichtet. Steht die größte Pleite am grauen Kapitalmarkt in Deutschland bevor?

 

Die Prokon hat rund 1,4 Milliarden Genussrechtskapital eingesammelt. Prokon ist der größte Anbieter von ökologischen Kapitalanlagen in Deutschland.

 

Das Eigenkapital ist weg

Der schnelle Fall ist nicht verwunderlich. Die Berichterstattung der letzten Wochen hat die Anleger der Prokon Genussrechte verunsichert. Aus den letzten veröffentlichten Unternehmensdaten war deutlich geworden, dass das gesamte Eigenkapital weg ist. Das Problem hat sich zudem dadurch verschärft, dass nicht mehr genug frisches Kapital eingeworben werden konnte, aber gleichzeitig in den nächsten Monaten mehrere hundert Millionen Euro Genussrechte zur Rückzahlung fällig werden.

 

Prokon droht den Anlegern mit Insolvenz

Wenn die Anleger der Prokon dem Verzicht auf die Auszahlung bis mindestens Oktober nicht zustimmen, bleibt der Prokon keine andere Möglichkeit, als noch im Januar 2014 den Schritt in die Insolvenz zu gehen.

 

Was können Prokon Anleger jetzt tun?

Die Position der Genussrechtsinhaber ist in einem Insolvenzverfahren schwierig. Genussrechte haben wegen ihres Nachrangs nicht einmal den Charakter einer Insolvenzforderung. Deswegen ist es für die Genussrechtsinhaber wichtig, einen Titel zu haben. Dieser Titel kann in einem Urkundenprozess relativ zeitnah in einem sogenannten Urkundenprozess erstritten werden. Schnelles Handeln ist erforderlich.

 

Resch Rechtsanwälte. Anlegerschutz seit 1986. 28 Jahre Erfahrung.

Resch Rechtsanwälte bieten den Prokon Anlegern eine kostenlose Prüfung ihres Falles an. Wenn Sie als Anleger Fragen zur Prokon haben, rufen Sie an unter 030/88 59 770 oder schicken Sie uns eine E-Mail.