Insolvenzeröffnung: Immobilienfonds Neue Bundesländer No 1 GdbR

Insolvenzeröffnung: Immobilienfonds Neue Bundesländer No 1 GdbR
31.12.20131254 Mal gelesen
Landesbank Baden-Württemberg verklagt Anleger des Immobilienfonds Neue Bundesländer No 1 GdbR auf Rückzahlung des Darlehens

Insolvenzantrag über Immofonds neue Bundesländer No 1 gestellt: 

Nach einem aktuellen Anhörungsschreiben des Amtsgerichts Ludwigsburg am Rhein, welches die Gesellschafter des Immobilienfonds Neue Bundesländer No 1 zwischen den Weihnachtsfeiertagen erhalten haben, wird wohl über das Vermögen des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Das Gericht teilte in dem Schreiben den Gesellschaftern des Fonds zunächst mit, dass eine Mitgesellschafterin bei dem o.g. Gericht einen Insolvenzantrag gestellt hat. Gemäß § 15 Abs. 2 S.3 InsO wurden damit alle Mitgesellschafter informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Gelegenheit zur Anhörung ist eine Formalie. Das Insolvenzgericht wird nun nach Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnen, wenn die Insolvenzmasse für die Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht. Sodann ergeht ein Eröffnungsbeschluss gem. § 27 InsO und ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt. In der Folge sllten dann sämtliche Gläubiger ihre Insolvenzansprüche form- und fristgerecht anmelden.

Landesbank Baden-Württemberg verklagt Anleger auf Rückzahlung:
Derzeit vertreten wir Anleger des Fonds neue Bundesländer No. 1 GdbR, welche von der Landesbank Baden-Württemberg anteilig auf Rückzahlung des Darlehens in Haftung genommen werden.

Anleger müssen nun handeln: Schadenersatz und Insolvenzansprüche

Justus Rechtsanwälte vertreten Anleger sowohl hinsichtlich bestehender Schadenersatzansprüche gegen Berater und Vermittler des Fonds, als auch im Insolvenzverfahren. Auch vertreten wir Anleger gegen Haftungsanspüche z.B. der Landesbank Baden-Württemberg, welche derzeit Anleger des Immobileinfonds auf Zahlung verklagt.
Anleger sollten in jedem Fall rechtzeitig Schadeneratzansprüche oder Widerrufsmöglichkeiten durch einen Fachanwalt prüfen lassen und sich gegen Haftungsansprüche Dritter zur Wehr setzen.


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Susanne Störmer
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Weitere Infos auf www.kanzleimitte.de