Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P: Endgültiges Aus beschlossen

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P: Endgültiges Aus beschlossen
11.12.2013426 Mal gelesen
Der auf offene Immobilienfonds spezialisierte Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P wird aufgelöst. Welche rechtlichen Optionen können Anleger, die sich nicht auf die Abwicklung einlassen möchten, überprüfen lassen?

Kurz vor Weihnachten 2013 ereilte den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (ISIN: DE000SEB1AM4) das endgültige Aus. Am 05.12.2013 gab das Management des Dachfonds bekannt, dass der Fonds unwiderruflich zum 30.06.2017 gekündigt werde. Das Fondsmanagement begründete dies in einer Stellungnahme damit, dass mit einer nachhaltigen Wiederaufnahme der Anteilsrücknahme und -ausgabe nicht mehr gerechnet werden könne. Dasselbe wiederfuhr den Schwesterfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt und Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return, die jetzt ebenfalls aufgelöst wurden.

 

Der lange Schatten der Krise der offenen Immobilienfonds

 

Der Auflösung vorausgegangen war eine fast zweijährige Schließung des auf offene Immobilienfonds spezialisierten Dachfonds. Es waren auch die Probleme der offenen Immobilienfonds, die die Liquiditätsreserven des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz hatten schwinden lassen, was letztendlich im Januar 2012 zur Aussetzung der Anteilsrücknahme und -ausgabe führte. Denn in den Jahren 2010 bis 2012 waren zahlreiche offene Immobilienfonds aufgelöst worden, darunter auch Zielfonds wie die Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal, AXA Immoselect und weitere.

 

Die Abwicklungen der drei Santander Dachfonds soll bis zum 30.06.2017 andauern. Im Rahmen der Abwicklung sollen an die Anleger die Ausschüttungen weitergereicht werden, die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P im Zuge der Abwicklung seiner Zielfonds erhält. Bei einer ersten Auszahlung im Januar 2014 sollen zunächst die vorhandenen flüssigen Mittel an die Anleger ausgeschüttet werden sollen. Bei den hieran anschließenden Ausschüttungen kommt darauf an, wie sich die Abwicklung der Zielfonds gestaltet.

 

Die nun mitgeteilte Auflösung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz und der beiden Schwesterfonds führte bereits zu ersten Anfragen von Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Da jedoch nicht erst seit der Bekanntgabe des Aus der Dachfonds, sondern auch in vorangegangenen Wochen Anfragen eingingen, deuteten darauf hin, dass sich die Anleger der Dachfonds für ihre rechtlichen Optionen interessieren. Ein häufiges Anliegen dieser Anfragen ist die Frage, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten den Anlegern des Dachfonds offenstehen, wenn Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz das Gefühl haben, dass sie bei der Entscheidung, an der "Vorgängerin" SEB Vermögensverwaltung oder dem Dachfonds teilzunehmen, falsch beraten wurden. Diese Fragstellung wird im Zuge der Auflösung - die für nicht wenige Anleger überraschend sein dürfte - wohl weiterhin brisant bleiben.

  

Haben Anleger Zweifel an der damaligen Beratung - vielleicht auch deshalb, weil sie nichts von der Möglichkeit der Schließung und Auflösung erfuhren - sollte die Anlageberatung überprüft werden. Passierten bei der Beratung durch den Bankberater Fehler, liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor. Eine solche fehlerhafte Beratung kann nicht nur dann vorliegen, wenn der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz nicht zu den Anlagezielen passt, sondern beispielsweise auch dann, wenn Anlegern nicht erklärt wurde, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

 

Anlageberatung als Ansatzpunkt

 

Welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits gerichtlich und außergerichtlich Mandanten, die sich an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P und Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Total Return P beteiligten.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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