Infinus AG – Insolvenzflut nach den Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft

Infinus AG – Insolvenzflut nach den Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft
21.11.2013674 Mal gelesen
Widerruf, Schadenersatz und Insolvenzanmeldung - Anleger müssen handeln!

Infinus AG - Insolvenzanträge sind gestellt

Nach den Razzien vor zwei Wochen trifft es Anleger nun richtig. Die zur Unternehmensgruppe der Infinus AG gehörenden Gesellschaften Prosavus AG, Future Business KGaA, eco Consort AG, MAS Finanz AG und MAS Vermögensverwaltungs GmbH haben Insolvenz beim Amtsgericht Dresden angemeldet.

Die Infinus-Gruppe selbst begründet die Entscheidung zum Insolvenzantrag mit den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der damit einhergehenden Beschlagnahme von Vermögenswerten und Konten, sowie der in Untersuchungshaft genommenen Vertreter der Gesellschaften. Der Infinus-Gruppe wird vorgeworfen durch das Schönen von Bilanzen ca. 25.000 Anleger betrogen zu haben.

Am 14.11.2013 hat das AG Dresden die vorläufige Insolvenz für die Prosavus AG und die Future Business KGaA angeordnet. Zudem wurde am 19.11.2013 auch über die zur Infinus-Gruppe gehörende eco Consort AG die vorläufige Insolvenz angemeldet.

Bedeutung für Infinus- Anleger

Alle Anleger haben nun die traurige Gewissheit: Ihre Anlagen sind nun nicht mehr nur aufgrund der schlechten Nachrichten der letzten Wochen gefährdet. Vielmehr hat sich die Gefahr in Form eines Schadens bereits realisiert.

Durch die Insolvenz sind nunmehr alle Forderungen der Anleger sofort fällig gestellt und können von den Anlegern zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Infinus Anleger - was tun?

Die geschädigten Anleger der Infinus-Unternehmensgruppe werden in den nächsten Wochen Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten und zur Geltendmachung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle aufgefordert.

Anleger sollten sich aber nicht nur mit Ansprüchen gegen die insolventen Infinus-Gesellschaften abfinden. Darüber hinaus bestehen im Einzelfall weitere Möglichkeiten zur Schadloshaltung bzw. zur Minimierung des Schadens.

So können Anleger die erst kürzlich Infinus-Beteiligungen gezeichnet haben von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Auch können Verträge, bei denen auf den ersten Blick die Widerrufsfrist abgelaufen ist, noch wirksam widerrufen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Soweit Infinus - Anleger durch einen Berater oder ein Beratungsunternehmen zur Beteiligung kamen, sollte überprüft werden, ob eine vollumfängliche Beratungsleistung stattfand oder ob gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Justus rät:

Anleger der Infinus-Unternehmensgruppe sollten ihre Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, um sich Klarheit über ihre Ansprüche zu verschaffen.

 

Mehr Informationen: www.kanzleimitte.de


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Susanne Störmer
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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