Future Business und andere Unternehmen der Infinus-Gruppe melden Insolvenz an

Future Business und andere Unternehmen der Infinus-Gruppe melden Insolvenz an
14.11.20131014 Mal gelesen
Die Staatsanwaltschaft Dresden führte am 05.11.2013 eine Razzia in Räumen der Infinus-Gruppe durch. Aus ihrer Sicht besteht Verdacht des Betruges. Ob die Staatsanwaltschaft ausreichend Vermögenswerte sicherstellen konnte, um Anleger in einem möglichen Insolvenzverfahren zu befriedigen, bleibt offen.

Future Business und andere Unternehmen der Infinus-Gruppe melden Insolvenz an Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Infinus-Gruppe eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Geschäftskonten der Future Business KG aA eingefroren und mehrere handelnde Personen in Untersuchungshaft genommen. Das Emissionshaus Prosavus AG und die Future Business KG aA stellten daraufhin Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Infinus-Gruppe bezeichnet den Betrugsvorwurf gegenwärtig noch als haltlos, dennoch steht für Inhaber der Orderschuldverschreibungen der Future Business KG aA zu befürchten, dass ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens nur zu einem geringen Teil erfüllt werden können. Gegenwärtig kann nicht beurteilt werden, wie viel Kapital auf den eingefrorenen Konten der Future Business KG aA noch vorhanden ist. Sollte sich der Betrugsverdacht der Staatsanwaltschaft erhärten, so würden Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gegen handelnde Personen zustehen. Aus Sicht der Anleger wird sich jedoch das Problem stellen, dass vermutlich nicht genügend Kapital vorhanden sein wird um die Forderungen gegenüber der Gesellschaft zu bedienen. Erfolgsversprechender und wesentlich unkomplizierter scheint es für Anleger zu sein, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler der Orderschuldverschreibungen geltend zu machen. Die Anlage wurde in Deutschland durch freie Finanzvermittler vertrieben. Sofern das Vermittlungsgeschäft am Wohnort oder am Arbeitsplatz des jeweiligen Anlegers erfolgte, kann nach wie vor ein Widerrufsrecht bestehen. Das gesamte Anlagegeschäft kann so rückabgewickelt werden. Die einbezahlten Beträge würden so von der Versicherung des jeweiligen freien Anlageberaters zurück erstattet. Die erhaltenen Zinsbeträge müssen sich die Anleger selbstverständlich anrechnen lassen. Inhaber der Orderschuldverschreibungen sollten ihre Ansprüche gegen den jeweiligen Vermittler prüfen lassen. Wir sehen für viele Anleger gute Möglichkeiten das Anlagegeschäft rückabzuwickeln, da die verwandten Unterlagen in vielen Fällen fehlerhaft sind. Erst wenn eine Prüfung ergeben sollte, dass keine Ansprüche gegen den jeweiligen Anlagevermittler bestehen, bietet es sich an Schadensersatzansprüche gegen die Infinus AG und deren handelnden Personen zu prüfen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche würde jedoch sehr langwierig und kostenintensiv.

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