Bei der INFINUS AG spitzt sich die Lage weiter zu. Vor allem die Inhaber von Orderschuldverschreibungen müssen Verluste befürchten.

Bei der INFINUS AG spitzt sich die Lage weiter zu. Vor allem die Inhaber von Orderschuldverschreibungen müssen Verluste befürchten.
13.11.2013687 Mal gelesen
11.11.2013 - INFINUS AG und Future Business KGaA - Im Visier der Staatsanwaltschaft Nach dem Finanzskandal der S & K Gruppe und der Wölbern Invest KG ist der 3. Finanzskandal in diesem Jahr präsent.

Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen durchsuchten am 05.11.2013 in Dresden, Stuttgart, Köln, Frankfurt sowie in Salzburg/Österreich Geschäftsräume von rund 30 Firmen rund um die INFINUS AG und die Future Business KG aA. Ausweislich der Pressemitteilung der Polizei Sachsen sollen sechs der Beschuldigten aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen worden sein.

 Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens kann Akteneinsicht derzeit nicht genommen werden. Wir haben diese für unsere Mandanten aber beantragt. Es muss davon ausgegangen werden, daß neben den Haftbefehlen und der Beschlagnahme eines großen Teils der Firmenflotte auch Konten der Gesellschaften eingefroren wurden.

Schwer durchschaubares Firmengeflecht

Die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & Bontschev betreut eine Vielzahl von Anlegern, die Orderschuldverschreibungen bei der Infinus AG oder der Future Business KG aA erworben haben.

Die "Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut" ist zu unterscheiden von der "Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner". Letztere war als Versicherungs- und Immobilienmakler tätig und insbesondere für die Vermittlung und Verwertung kapitalbildender, einschließlich fondsgebundener Versicherungen, zuständig. Über diese wurden auch Eigentumswohnungen als Kapitalanlagen vermittelt und die dazu gehörige Finanzierung, einschließlich Lebensversicherung.

Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut ist tätig im Bereich der Anlagevermittlung, der Anlageberatung und der Abschlussvermittlung. Sie weist nach dem aktuellen Auszug des Handelsregisters des Amtsgerichts Dresden ein Stammkapital i.H.v. 800.000,00 € aus. Als Finanzdienstleister unterliegt sie dem Kreditwesengesetz und untersteht der Aufsicht der BaFin.

Neben der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut gibt es die Future Business KG aA, unter deren Dach verschiedene Versicherungsmakler tätig sind. Persönlich haftender Gesellschafter der Future Business KG aA und der Kopf des Konzerns ist Jörg Biehl, der gleichfalls Aktionär der Infinus AG ist. Ausweislich des aktuellen Handelsregisterauszuges soll die Future Business KGaA über ein Grund- oder Stammkapital i.H.v. 25.405.000,00 € verfügen.

Vermittlung von Orderschuldverschreibungen

Eine Vielzahl der durch die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel und Bontschev betreuten Anleger hat neben weiteren Finanzprodukten so genannte Orderschuldverschreibungen und Genussrechte erworben. Orderschuldverschreibungen und Genussrechte sind aber nicht durch die Einlagensicherung gedeckt, so dass hier immer ein Totalverlustrisiko besteht.

Die Anleger wurden teilweise mit sehr hohen Zinssätzen zwischen 5,5 und 7 % gelockt. Auf die Risiken der Anlageprodukte wurden sie regelmäßig nicht hingewiesen. Die Anleger sollten deshalb prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler oder Anlageberater in Betracht kommen. Es entspricht ständiger BGH-Rechtsprechung, dass Berater und Vermittler anlage- und anlegergerecht beraten müssen und verpflichtet sind, auf die Risiken eines Produktes hinzuweisen. Dazu gehört vor allem das vom Anleger zu tragende Risiko des Totalverlusts.

Ist es sinnvoll die Orderschuldverschreibungen zu kündigen?

Viele Anleger fragen sich jetzt, ob sie ihre Orderschuldverschreibungen kündigen sollen. Da im Insolvenzfalle aber ohnehin alle Forderungen fällig werden und der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, bringt eine Kündigung keinen Vorteil.

Überregionale Anlegergemeinschaft

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und die Anwaltskanzlei Bontschev sind zugunsten der INFINUS-Anleger eine Kooperation eingegangen und haben eine überregionale Anlegergemeinschaft gegründet. Die Bündelung von Know-How und der Standortvorteil der Anwaltskanzlei Bontschev mit Sitz in Dresden ermöglicht den Betroffenen eine optimale Interessenwahrnehmung.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Fachanwältin für Steuerrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht
Königstraße 11, 01097 Dresden
Telefon (0351) 21 52 025-0, Fax (0351) 21 52 025-5
www.bontschev.de, kanzlei@bontschev.de

Über die Anwaltskanzlei BONTSCHEV :
Die in Dresden ansässige Anwaltskanzlei Bontschev ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuer-und Immobilienrecht. Kerstin Bontschev, Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen und nimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit für die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) Aktionärsinteressen auf Hauptversammlungen wahr.