LF 63 MS “Virginia“ – Totalverlust sehr wahrscheinlich – handeln Sie jetzt!

LF 63 MS “Virginia“ – Totalverlust sehr wahrscheinlich – handeln Sie jetzt!
09.11.2013308 Mal gelesen
09.11.2013: Ausschüttungen gibt es schon lange nicht mehr - wo geht die Reise hin?

Lage des Fonds

Die Entwicklung des MS Virginia - Lloyd Fonds Nr. 63 war für AnlegerInnen dieses geschlossenen Schiffsfonds äußerst ernüchternd:

Im Emissionsprospekt wurde noch mit attraktiven jährlichen Ausschüttungen von 7 bis 15 % geworben - d. h. kumuliert über die Gesamtlaufzeit sollten 161 %, ohne den Verkauf der Schiffe, erzielt werden.

Daher verwundert es nicht, dass sich AnlegerInnen in Höhe von ca. 22.690.000 EUR an dem geschlossenen Fonds beteiligten. Jedoch konnten diese vielversprechenden Prognosen nicht eingehalten werden:

Bereits im Jahre 2008 konnten die Ausschüttungen nicht in der angekündigten Höhe erfolgen - so waren 7 % angekündigt worden, während tatsächlich nur Ausschüttungen in Höhe von 2,5 % erfolgten. Diese deutliche negative Abweichung verschlechterte sich im Folgejahr weiter: So bleiben seit 2009 die Ausschüttungen vollständig aus. Vorgesehen waren demgegenüber 7 bis 8 %.

Gründe für diese äußerst negative Entwicklung sind ein Überangebot an Trans-portkapazität, während sich die Nachfrage nach Schiffstransporten gering hielt. Hierdurch verringerten sich nicht zuletzt die Charterraten für Transportschiffe. Im Übrigen führt die Fondsgesellschaft auch die Verletzung der sog. "105 %-Klausel" als Ursache für das Ausbleiben der Ausschüttungen an: D. h. die Darlehen der Beteiligungsgesellschaft valutieren derzeit bei einem Betrag, der im Verhältnis zum (Rest-)Wert des Schiffes bei wenigstens 105 % liegt. Bei einem Verkauf des Schiffs zum aktuellen Zeitpunkt könnte die Gesellschaft also - nach Rückführung der Darlehen - kein Kapital an die AnlegerInnen ausschütten. Im Emissionsprospekt wird demgegenüber im Falle der Schiffsveräußerung eine Ausschüttung in Höhe von 67 % angenommen. Aufgrund der aktuellen Situation ist insofern ein Totalverlust für die AnlegerInnen des Fonds leider sehr wahrscheinlich.

Das Projekt

Der Vertrieb begann im Jahre 2005. Daher ließ die Schließung, trotz einer Mindestbeteiligungssumme von 15.000 EUR, nicht lange auf sich warten. Die Fondsgesellschaft investierte in ein einzelnes Schiff. Hierbei handelt es sich um ein Vollcontainerschiff der sog. Panamax-Klasse mit einer Tragfähigkeit von ca. 66.633 tdw. Aufgrund des Überangebots an Transportkapazität, welches nicht zuletzt aus der sinkenden Nachfrage nach Schiffstransporten resultierte, reduzierten sich die erzielbaren Charterraten für Transportschiffe nachhaltig. Die entsprechenden Folgen tragen nun die AnlegerInnen:

Eine Investition in einen geschlossenen Fonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar - mit allen hieraus resultierenden diversen Risiken. Diese waren unseren Mandanten jedoch vielfach nicht erläutert worden, als sie sich für die Anlage entschieden.

Typische Beratungsfehler als Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche

Die geschädigten AnlegerInnen - vielfach aktuell von unserer Kanzlei vertreten - sind allerdings alles andere als schutzlos! Das bereits verloren geglaubte Geld kann häufig durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zurückgeholt werden! Als Ansatzpunkte hierfür dient die fehlerhafte Beratung durch Banken sowie freie Vermittler, die den Fonds vertrieben haben. Typische Beratungsfehler, die in der Regel zu Schadensersatzansprüchen führen, sind zum Beispiel der fehlende Hinweis i. R. d. Beratungsgesprächs auf folgende Risiken/Tatsachen:

  • Konkrete Höhe der (erhaltenen) Provisionen, Kick-Backs u. Ä.
  • Erschwerte Handelbarkeit (Fungibilität)
  • Lange Laufzeit
  • Totalverlustrisiko / hochspekulativer Charakter der Anlage
  • Mögliche Rückzahlungspflicht bzgl. der erhaltenen Ausschüttungen
  • Steuerliche Aspekte
  • Folgen der - oben genannten - 105 %-Klausel

Sollten Sie als AnlegerIn auf eines oder mehrere dieser Risiken nicht - aktiv - hingewiesen worden sein, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld i. R. eines Schadensersatzanspruches von Ihrem beratenden Institut bzw. Vermittler zurückzubekommen. Die höchstrichterliche Rspr. des Bundesgerichtshofs (BGH) ist insoweit - zu Recht - sehr anlegerfreundlich und durchaus als gefestigt anzusehen.

Handeln Sie jetzt - Verjährung droht

Vor dem Hintergrund der eben genannten Rspr. des BGH bestehen gute Chancen, dass sich AnlegerInnen von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen und Schadensersatz geltend machen können. Allerdings können diese Ansprüche auch demnächst verjähren, so dass Sie jetzt handeln sollten. Daher sollten Sie sich umgehend von einer/einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwältin/Anwalt beraten lassen, um zu verhindern, dass Ihre berechtigten Ansprüche an der Verjährung scheitern und insofern nicht (mehr) durchsetzbar sind.

 

Angesichts der ungewissen steuerlichen Perspektiven und der Tatsache, dass viele AnlegerInnen von Anfang an falsch beraten waren, sollten sich die Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden! Wir überprüfen gerne, ob für Sie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können!

Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange erfolgreiche Erfahrung in Anleger-schutzprozessen! Einen ersten Eindruck gewinnen Sie bereits auf unserer       folgenden Homepage: http://www.r-recht.de/. Wir freuen uns auf Sie!