Resch Rechtsanwälte: Infinus AG - Razzia gegen den Vertrieb der Future Business KG aA

Resch Rechtsanwälte: Infinus AG - Razzia gegen den Vertrieb der Future Business KG aA
08.11.20131111 Mal gelesen
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wird wegen Täuschung von Anlegern durch falsche Prospektangaben zur Vermögens- und Ertragslage ermittelt. Betroffen sind rund 25.000 Anleger mit einem Beteiligungsvolumen von mehr als € 300 Millionen.

Aus den veröffentlichen Bilanzzahlen der Infinus AG und deren Muttergesellschaft, der Future Business KG aA, lassen sich mehrere Entwicklungen ablesen, die eine gefährliche Interpretation zulassen.

 

Rasantes Wachstum

Auf dem Papier wächst das Unternehmen rasant. Lag die Bilanzsumme Ende 2006 noch bei € 136 Millionen, betrug sie zum 31.12.2011 schon € 653 Millionen.

 

Das Problem der Schuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit

Die Future Business KG aA bietet Anlegern Orderschuldverschreibungen an, wobei die Zahl dieser mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Zum 31.12.2012 waren fast € 590 Millionen solcher Schuldverschreibungen begeben, davon mehr als € 400 Millionen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

 

Da die Future Business KG aA diese Beträge nicht aus den Gewinnen der normalen Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann, muss sie rund die Hälfte der gesamten Bilanzsumme umschulden. Das große Rad dreht sich daher auch immer schneller.

Die Gewinne der Future Business KG aA resultierten im Wesentlichen aus der Gewinnabführung der Infinus AG aus ihrem Vermittlungsgeschäft. Nach den Ergebnissen einer Sichtung von Unterlagen durch die FONDS professionell GmbH, trug die Infinus AG rund € 95 Millionen Euro zum Gewinn bei Future Business KG aA bei.

 

Edelmetall statt Versicherungen

Zu beobachten ist, dass es im Konzern eine erhebliche Umorientierung im Vermittlungsgeschäft hat, weg vonVersicherungsvermittlungen, hin zur Vermittlung von Edelmetallsparplänen. In der Bilanz der Infinus AG zum 31.12.2010 sind nur Provisionserlöse aus Versicherungsvermittlungen von rund € 118 Millionen ausgewiesen, zum 31.12.2011 waren es rund € 81 Millionen für Versicherungsvermittlungen und rund € 75 Millionen Provisionen aus Goldvermittlungen.

 

Nach nicht dementierten Erkenntnissen der FONDS professionell GmbH nahm im vergangenen Jahr der Future-Business-Konzern gut € 154 Millionen durch die Vermittlung von Goldsparplänen und anderen Edelmetallen ein - bei einem Provisionsumsatz von insgesamt knapp € 193 Millionen. Der Provisionssatz beträgt 11,9%, die der österreichische Anbieter an die Infinus AG zahlt.

 

Aus Kosten wird Gewinn

Ein konzerninternes Geschäft hat dabei offenbar aus Kosten einen Gewinn werden lassen. Bei Abschluss von Edelmetallsparplänen zahlt die Future Business KG aA eine Abschlussgebühr von 12%.

 

Vermittelt wurde dieses Geschäft natürlich von der Infinus AG, die dafür eine Provision vom Anbieter in Höhe von 11,9% erhält und als Gewinn gleich wieder an die Future Business KG aA aufgrund des Gewinnabführungsvertrages einspeisen kann. Wie FONDS professionell mit Hinweis auf eigenen Angaben des Konzerns berichtet, beliefen sich die Nebenkosten, und damit auch die Provisionserlöse für die Edelmetallsparpläne allein 2012 konzernweit auf rund € 81 Millionen.

 

Auf diese Mechanismen und Effekte ist in den Verkaufsprospekten für die Orderschuldverschreibungen nicht hinreichend hingewiesen worden.

 

Bei den Orderschuldverschreibungen handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die auch die Möglichkeit eines Totalverlustes einschließt. In zahlreichen von der Kanzlei Resch Rechtsanwälten vertretenen Fällen ist von einer Falschberatung oder unterlassenen Aufklärung der Anleger auszugehen, denn bei nahezu allen Beratungsgesprächen im Vorfeld der Zeichnung von Schuldverschreibungen wurden die Anleger nicht darauf hingewiesen, dass das die Einlagen nicht gesichert sind und eine Kapitalgarantie nicht gegeben ist.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen einem Anleger der bei Zeichnung einer Kapitalanlage von einem Anlageberater unvollständig oder falsch über das Produkt und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt oder getäuscht worden ist, gegenüber dem Anlageberater ein Schadensersatzanspruch in Höhe des ihm entstandenen Verlusts zu.

 

Inhaber von Orderschuldverschreibungen der Future Business KG aA sollten prüfen lassen, ob sie bei der Beratung vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen richtig und vollständig über alle Aspekte der Anlage aufgeklärt worden sind.

 

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte erstellt für alle Anleger eine kostenfreie Ersteinschätzung