König & Cie. Renditefonds 31 Suezmax-Tanker Flottenfonds I: Verjährung droht

König & Cie. Renditefonds 31 Suezmax-Tanker Flottenfonds I: Verjährung droht
30.10.2013280 Mal gelesen
Anleger des König & Cie. Renditefonds 31 Suezmax-Tanker Flottenfonds I, die noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich beeilen. Zum 31.12.2013 kann bereits Verjährung drohen.

Das Emissionshaus König & Cie. platzierte den Suezmax-Tanker Flottenfonds I im Jahr 2003. "Für Anleger, die sich noch im gleichen Jahr an dem Schiffsfonds beteiligt haben, setzt daher schon in wenigen Wochen die Verjährung ein", erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der König & Cie. Renditefonds 31 Suezmax-Tanker Flottenfonds investierte in fünf Rohöltanker. Allerdings konnten auch sie nicht entscheidend der Krise der Handelsschifffahrt trotzen. Die Auszahlungen blieben schnell hinter den prospektierten Erwartungen zurück.

"Damit müssen sich die Anleger aber nicht abfinden", sagt Cäsar-Preller. Denn möglicherweise wurden sie nicht ordnungsgemäß beraten, ehe sie die Anteile zeichneten. "Zu einer ordnungsgemäßen Beratung gehört die umfassende Risikoaufklärung", erklärt der Jurist. Zu diesen Risiken zählt unter anderem auch der Totalverlust des Geldes. "Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Daher müssen die Anleger entsprechend aufgeklärt werden. Wenn so eine Beteiligung beispielsweise als sichere Altersvorsorge beworben wurde, entspricht das sicher nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung", so Cäsar-Preller.

Außerdem müssen die Anleger auch über die Provisionen, die an die Bank für die Vermittlung fließen, informiert werden. "Diese sogenannten Kick-Backs können ein wichtiger Hinweis darauf sein, ob die Bank möglicherweise ihre eigenen Interessen über die Wünsche ihres Kunden gestellt hat. Insofern können sie großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben", erklärt der Jurist. Auch die Rechtsprechung des BGH ist in diesen Fällen sehr eindeutig und anlegerfreundlich.

Anleger, die sich im Jahr 2003 an dem Fonds beteiligt haben, können ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz allerdings nur noch in diesem Jahr geltend machen.

 Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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