MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich – Verjährung droht!

MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich – Verjährung droht!
16.10.2013224 Mal gelesen
16.10.2013: Letzte Chance Schadensersatz geltend zu machen – Verjährung sämtlicher Ansprüche steht bevor.

Lage des Fonds

Die Entwicklung des MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich war für AnlegerInnen dieses geschlossenen Immobilienfonds äußerst ernüchternd. Im Emissionsprospekt wurde noch mit attraktiven jährlichen Ausschüttungen von 7 bis 7,5 % geworben. So verwundert es nicht, dass sich über 1000 AnlegerInnen an dem geschlossenen Fonds beteiligten. Jedoch konnten diese vielversprechenden Prognosen nicht eingehalten werden: Bereits im Jahre 2007 konnten die Ausschüttungen nicht in der angekündigten Höhe erfolgen - seit 2011 bleiben sie nunmehr komplett aus. Gründe sind u. a. hohe, unerwartete Leerstände im Immobilienkomplex. AnlegerInnen, die sich heute von ihrer Beteiligung trennen wollen, erhalten auf dem Zweitmarkt nur ca. 25,5 % ihres eingezahlten Kapitals - d. h. es droht ihnen ein Verlust in Höhe von 74,5 %. Aufgrund der aktuellen Situation ist aber ein Totalverlust für die AnlegerInnen leider sehr wahrscheinlich.

Das Projekt

Der teilweise aggressive Vertrieb (u. a. durch die Dresdner Bank AG, heute Commerzbank AG) begann im Jahre 2003; geschlossen werden konnte der Fonds daher bereits 2004 - dies trotz der Mindestbeteiligungssumme von 20.000 EUR. Die Fondsgesellschaft investierte in einen Immobilienkomplex, der aus einem 50-stöckigen Bürogebäude und einem Einkaufs- und Entertainmentcenter besteht. Die Gebäude waren bei Gründung des Fonds bereits fertiggestellt und teilweise - mit unterschiedlichen Laufzeiten - vermietet. Heute stehen sie teilweise leer, da keine adäquaten Anschlussverträge geschlossen werden konnten. Daher wurden die erhofften Mieteinnahmen verfehlt - die entsprechenden Folgen tragen nun die AnlegerInnen.

Typische Beratungsfehler als Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche

Die geschädigten AnlegerInnen - vielfach aktuell von unserer Kanzlei vertreten - sind allerdings alles andere als schutzlos! Das bereits verloren geglaubte Geld kann häufig durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zurückgeholt werden! Als Ansatzpunkte hierfür dient die fehlerhafte Beratung durch Banken, Sparkassen- und Volksbanken sowie freie Vermittler, die den Fonds vertrieben haben. Typische Beratungsfehler, die in der Regel zu Schadensersatzansprüchen führen, sind bspw. der fehlende Hinweis i. R. d. Beratungsgesprächs auf folgende Risiken/Tatsachen:

  • Konkrete Höhe der (erhaltenen) Provisionen, Kick-Backs u. Ä.
  • Erschwerte Handelbarkeit (Fungibilität)
  • Lange Laufzeit
  • Totalverlustrisiko / hochspekulativer Charakter der Anlage
  • Mögliche Rückzahlungspflicht bzgl. der erhaltenen Ausschüttungen
  • Steuerliche Aspekte

Sollten Sie als AnlegerIn auf eines oder mehrere dieser Risiken nicht - aktiv - hingewiesen worden sein, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld i. R. eines Schadensersatzanspruches von Ihrem beratenden Institut bzw. Vermittler zurückzubekommen. Die höchstrichterliche Rspr. des Bundesgerichtshofs (BGH) ist insoweit - zu Recht - sehr anlegerfreundlich und durchaus als gefestigt anzusehen.

Schneller Handlungsbedarf aufgrund Verjährung

Insbesondere im Falle von AnlegerInnen, die sich im Jahre 2003 am Sachwert Rendite-Fonds Österreich beteiligt haben, droht allerdings bereits in diesem Jahr die (absolute) Verjährung ihrer Ansprüche einzusetzen. Daher sollten Sie sich umgehend von einer/einem, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten, Anwältin/Anwalt beraten lassen, um zu verhindern, dass Ihre berechtigten Ansprüche an der Verjährung scheitern und insofern nicht (mehr) durchsetzbar sind.

Der Artikel spiegelt den Sachstand vom 16.10.2013 wieder.

Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange erfolgreiche Erfahrung in Anlegerschutzprozessen - gerne überzeugen wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch von unseren Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts! Einen ersten Eindruck gewinnen Sie bereits auf unserer folgenden Homepage:

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Wir freuen uns auf Sie!