FHH Fonds Nr. 27 - Ausschüttungen werden von Insolvenzverwalter zurückgefordert KAP Rechtsanwälte informieren Schiffsfonds Anleger

FHH  Fonds Nr. 27 - Ausschüttungen werden von Insolvenzverwalter zurückgefordert  KAP Rechtsanwälte informieren Schiffsfonds Anleger
26.09.2013494 Mal gelesen
Fondshaus Hamburg - Nun haben die betroffenen Anleger von dem Insolvenzverwalter H. Gittermann ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden, gewisse Ausschüttungen wieder zurück zu zahlen. In Fällen, wie diesem lohnt sich aber ein genauerer Blick - erläutert Fachanwalt...

Für Anleger des Fonds "FHH Fonds Nr. 27 MS Silver Bay - MS Sunset Bay GmbH & Co. Containerschiff KG" reißen die schlechten Nachrichten nicht ab. Nicht nur, dass der Fonds vor gut einem Jahr Insolvenz anmelden musste, meldet sich nun der Insolvenzverwalter des Fonds Hendrik Gittermann bei den Anlegern und verlangt von diesen die erhaltenen Ausschüttungen zurück, wie KAP Rechtsanwälte, die Geschädigte vertritt, berichten. Anleger sehen sich nun zum Teil erneut mit erheblichen Forderungen konfrontiert, obwohl sie schon einen erheblichen Teil ihrer Anlage verloren haben.

Der 2004 vom Anbieter Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffsfonds "FHH Fonds Nr. 27 MS Silver Bay - MS Sunset Bay GmbH & Co. Containerschiff KG" hatte bereits im vergangenem Jahr Insolvenz angemeldet. Die beiden Containerschiffe MS "Silver Bay" und MS "Sunset Bay" wurden daraufhin veräußert. Die dabei erzielten Kauferlöse reichten, laut Aussage des Insolvenzverwalters Gittermann, jedoch nicht aus, um die Forderungen der HSH Nordbank AG zu bedienen. Die Schiffe konnten wohl nur noch zum Schrottwert verkauft werden.

Es scheint kein Aufatmen für die betroffenen Anleger zu geben. Die Finanzen des FHH Fonds Nr. 27 befinden sich mittlerweile bereits seit 2010 in einer erheblichen Schieflage. So mussten bereits eine zweijährige Tilgungsaussetzung vereinbart werden, in deren Verlauf die Anleger entsprechend auf Ausschüttungen verzichten mussten.

Nun haben die betroffenen Anleger von dem Insolvenzverwalter Hendrik Gittermann ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden, gewisse Ausschüttungen wieder zurück zu zahlen. "In Fällen, wie diesem lohnt sich aber ein genauerer Blick." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner von KAP Rechtsanwälte.

Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Insolvenzverwalter grundsätzlich in der Lage ist die erhaltenen Ausschüttungen - soweit sie die Haftquote des jeweiligen Gesellschafters reduziert haben - von den Gesellschaftern zurückzuverlangen, so stehen dem in einigen Fällen doch auch Hindernisse entgegen. "So kann in vielen Fällen beispielsweise eine Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen erklärt werden die Anleger selbst gegenüber dem Fonds haben" so Rechtsanwalt Thorsten Krause. Und Krause weiter: "Dies kann letzten Endes auch dazu führen, dass keine Ausschüttungen von den ohnehin stark geschädigten Anlegern zurückgefordert werden können."

Wenn Sie auch zur Rückzahlung aufgefordert wurden oder Ihnen Ihr Schiffsfonds mit Klage droht, falls Sie die Rückzahlung nicht vornehmen, ist es ratsam, hier erst einmal die Rechtmäßigkeit dieser Rückzahlungsforderungen prüfen zu lassen. Wie das Urteil des Bundesgerichtshofs diesen Jahres zur Frage der Rückforderung von Ausschüttungen bestätigt, sind diese Forderungen der Fonds häufig unberechtigt. KAP Rechtsanwälte zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten auf, sich mit Hilfe der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen unberechtigte Forderungen auf Rückzahlung zu verteidigen.

Haben Sie Fragen zu Schiffsfonds? Rufen Sie KAP REchtsanwälte an: 089-41.61 72.75-0