Windreich GmbH: Auch Tochtergesellschaft stellt Insolvenzantrag!! Ansprüche jetzt gegenüber beratenden Banken sichern!!

Windreich GmbH: Auch Tochtergesellschaft stellt  Insolvenzantrag!! Ansprüche jetzt gegenüber beratenden Banken  sichern!!
16.09.2013341 Mal gelesen
Willi Balz, Geschäftsführender Gesellschafter der Windreich GmbH (vormals Windreich AG) hat am 06.09.2013 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Esslingen beantragt.

Auch die Tochtergesellschaft des Windparkentwicklers, die Windkraft Union GmbH, hat beim Amtsgericht Esslingen Insolvenzantrag gestellt. Die Tochter hat Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft.

Die schlimmsten Befürchtungen der Anleger sind somit eingetreten. Die Börse in Stuttgart hat inzwischen auch entsprechend reagiert und die Kurse der Anleihen sind regelrecht eingebrochen. Der Kursrutsch wird zu dramatischen Verluste für die Anleger führen.

Die Situation bei der Windreich GmbH war jedoch schon seit längerem prekär und der Insolvenzantrag war wohl nicht zu vermeiden.

Bereits im März 2013 hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung du Bilanzmanipulation ermittelt.

Der bisherige Berater Werner Heer und das Management sollen ein Sanierungskonzept erarbeiten und dieses dem vorläufigen Sachwalter vorlegen. Wie dieses aussehen wird, darf mit Spannung erwartet werden. Jedenfalls ist es nun so, dass durch die Möglichkeit der Insolvenz in Eigenverwaltung zunächst das alte Management die Geschäfte weiterführt. Hier darf doch angezweifelt werden, ob dies hilfreich sein kann. Die Vergangenheit lässt nichts Gutes erwarten.   

Anleger sollten jetzt schnell Schritte zur Sicherung möglicher Ansprüche einleiten und sich von einem versierten Rechtsanwalt im Kapitalmarktrecht beraten lassen, da hohe Verluste zu befürchten sind.

Zum einen sollten jetzt die Rechte in der Insolvenz gesichert werden. Wichtig ist hier, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren gebündelt werden. Hierzu haben wir die Interessengemeinschaft "Windreich GmbH - Geschädigte" ins Leben gerufen, um besorgten Anlegern wichtige Informationen an die Hand zu geben und deren Interessen zu bündeln. Besorgte Anleger können der Interessengemeinschaft beitreten. Der Beitritt zur Interessengemeinschaft ist kostenlos. Nutzen Sie zum Beitritt unser Kontaktformular.  auf unserer Homepage (www.ws-anwaelte.de) oder senden Sie uns einfach eine E-Mail (woehrle@ws-anwaelte.de).

Weiterhin sollten bereits jetzt Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen und auch gegenüber den Banken und den Beratern geprüft und auch zeitnah geltend gemacht werden. Zu nennen ist hier insbesondere die Privatbank J. Safra Sarasin (Deutschland) AG aus Frankfurt, die die Anleihen in großem Stil vertrieben hat. Diese hat offenbar Interessenkonflikte gegenüber den Anlegern nicht offenbart, die darauf beruhten, dass die Bank der Windreich GmbH Darlehen in Höhe von über 70 Millionen EUR gegeben haben soll. Über solche Verflechtungen hätten Anleger aufgeklärt werden müssen. Da dies anscheinend kaum erfolgte, könnte durchaus mit Erfolgsaussicht die Rückabwicklung der Beteiligung gefordert und somit der Schaden für die Anleger begrenzt werden.

Ansprüche kommen auch gegenüber den vermittelnden Beratern in Frage. Oftmals wurde im Rahmen der Beratung auf die vermeintliche Sicherheit der Anlage abgestellt, ohne jedoch auf die erheblichen Risiken, die sich jetzt auch verwirklich haben, hinzuweisen, so dass auch hier Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung in Frage kommen.

Es bestehen also Chancen, das verlorene Kapital auf diesem Wege von den Banken bzw. von den Vermittlers zurückzuerhalten.

Hinzu kommt noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche aufgrund von Prospekthaftung und sittenwidriger Schädigung gegenüber den Verantwortlichen der Windreich GmbH durchzusetzen.

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick informiert Sie über das mögliche weitere Vorgehen und Ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Nutzen Sie auch unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht.

Wir stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne.

Rechtsanwälte Wöhrle & Schick

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