Strafanzeige gegen Sworn Verantwortliche

Aktien Fonds Anlegerschutz
30.08.2013538 Mal gelesen
Zeichner der Sworn Mobilfunkinfrastruktur Zwei KG erstattet Strafanzeige wegen Verdachts des Kapitalanlagebetrugs

RA Prof. Dr. Endrik Wilhelm von der Rechtsanwaltskanzlei Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner aus Dresden wurde beauftragt, gegen die Sworn Prospektverantwortlichen Strafanzeige wegen des Verdachts eines Kapitalanlagebetrugs zu erstatten.

Bei der Sworn Mobilfunkinfrastruktur Zwei KG handelt es sich um einen geschlossenen Publikumsfonds, der sich an US Amerikanischer Mobilfunkinfrastruktur (Funktürme) beteiligt. Die Sworn Mobilfunkinfrastruktur Zwei KG Beteiligung wird seit 2012 vertrieben und wird weiterhin angeboten.

In den letzten Monaten wurde bekannt, dass einer der Verantwortlichen als ehemaliger Geschäftsführer der Infratrust Fonds wegen Treuepflichtverletzung vom Landgericht Berlin zum Schadensersatz verurteilt wurde. Gegen einen weiteren Verantwortlichen ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Datenvernichtung. Es bestehen überdies Zweifel an der Darstellung der Vorort-Präsenz in den USA und an dem behaupteten "überragenden Marktzugang".

Der Beteiligungsprospekt einschließlich Nachtrag enthält zu diesen Vorgängen keinerlei Angaben oder Hinweise. Der Prospekt ist somit in wesentlichen Punkten zumindest unvollständig. Der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt zur Sworn Mobilfunkinfrastruktur Zwei KG begründet aus unserer Sicht deshalb den Verdacht eines Kapitalanlagebetrugs.

 

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RA Prof. Dr. Endrik Wilhelm

Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner

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