Schiffsfonds "Hansa Treuhand Flottenfonds V": Anleger erhält Schadensersatz - Commerzbank verzichtet auf Berufung

Schiffsfonds "Hansa Treuhand Flottenfonds V": Anleger erhält Schadensersatz -  Commerzbank verzichtet auf Berufung
13.08.2013367 Mal gelesen
Rechtsanwalt Pascal John von mzs Rechtsanwälte setzte Schadensersatz für einen geschädigten Anleger des Schiffsfonds Hansa Treuhand Flottenfonds V durch. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist rechtskräftig.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Commerzbank mit Urteil vom 19.06.2013 (21 O 442/12) zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Rechtsanwalt John: "Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank weder über die Provisionen, die sie für die Vermittlung des Schiffsfonds erhalten hat, noch über das Verlustrisiko den Anleger ausreichend aufgeklärt hat."

Da die Commerzbank inzwischen darauf verzichtet hat, Berufung einzulegen, ist das Urteil rechtskräftig. Anleger-Anwalt Pascal John: "Unser Mandant kann sich nun über die Rückerstattung der Beteiligungssumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen freuen.  Das Urteil wendet die vom BGH aufgestellten Grundsätze zur Aufklärungspflicht über die sog. Rückvergütungen konsequent an."

In dem Verfahren hatte die Commerzbank eine bereits ausgehandelte Vergleichsvereinbarung widerrufen und wurde anschließend zu Schadensersatz in voller Höhe verurteilt. John: "Der Widerruf des Vergleichs war für uns absolut unverständlich. Wir waren der Commerzbank bereits in ausreichendem Maße entgegen gekommen. Folgerichtig wurde die Commerzbank daher nun zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt."

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