Inzwischen hat sich auch die Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK) dem Fall Solen-Anleihen bzw. Payom-Anleihen angenommen. In einer Pressemitteilung vom 1. Juli 2013 der SdK heißt es:
"SdK vertritt Anleiheinhaber der Solen AG"
"Die Solen AG (vormals Payom Solar AG) ist ein herstellerunabhängiger Systemanbieter von Solaranlagen. Die Gesellschaft befindet sich nach einem gescheiterten Sanierungsversuch mittlerweile im vorläufigen Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Heinrich Stellmach aus Osnabrück bestellt. Die Gesellschaft hatte im Jahr 2011 eine mit 7,50 % p.a. verzinste und am 8. April 2016 fällige Anleihe begeben (WKN A1H3M9). Nach einem gescheiterten Sanierungsversuch wurden die zum 8. April 2013 fälligen Anleihezinsen nicht bezahlt. Am 22. April 2013 wurde schließlich vom Insolvenzgericht Meppen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (9 IN 74/13). Auf die Anleihen ist das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) 2009 anwendbar. Dieses sieht unter anderem vor, dass das Insolvenzgericht nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens eine Gläubigerversammlung einzuberufen hat. In dieser sollen die Anleihegläubiger über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters beschließen, der die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren vertritt. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) bietet betroffenen Anleiheinhabern an, diese durch einen kostenlosen Newsletter über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Ferner bietet die SdK Anleiheinhabern, die nicht selbst an den kommenden Gläubigerversammlungen teilnehmen können, eine kostenlose Vertretung an. Zudem wurde von Seiten der SdK bereits eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen Dritte beauftragt. Betroffene Anleiheinhaber, die Informationen über das Insolvenzverfahren der Solen AG erhalten und sich dem Vorgehen der SdK anschließen wollen, können sich unter info@sdk.org für einen kostenlosen Newsletter registrieren lassen.
München, den 1. Juli 2013
Die im Jahr 1959 gegründete Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist eine der bedeutendsten Interessenvertretungen deutscher Privatanleger. Auf über 500 Hauptversammlungen im Jahr nimmt sie - vertreten durch ihren vieköpfigen Vorstand und 50 Sprecherinnen und Sprecher - die Stimmrechte ihrer Mitglieder und Stimmgeber wahr. Die SdK fördert das Wissen um diverse Anlageformen, beispielsweise Aktien, Fonds, Anleihen und Zertifikate, mit einem umfangreichen Informationsangebot und zeigt Flagge in Gesetzgebungsverfahren zum Aktien- und Kapitalmarktrecht. Darüber hinaus hat sie Sitz und Stimme in der Börsensachverständigenkommission sowie im Übernahmebeirat und Widerspruchsausschuss der BaFin".
Dr. Späth & Partner rät allen Anleihegläubigern, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Zudem sollten Anleihebesitzer von spezialisierten Rechtsanwälten Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung gegen Vorstände und Hintermänner der Solen AG prüfen lassen: Denn es bestehen nach unserer Ansicht gewichtige Anzeichen dafür, dass wesentliche Angaben zu den Finanzkennzahlen des Unternehmens im Prospekt nicht zutreffend waren. Folge ist, dass der Prospekt fehlerhaft ist und Anleihegläubiger ihre volle Nominale von den sog. Prospektverantwortlichen (bspw. Vorstände, Hintermänner) zurückverlangen können. Da diese Verantwortlichen in aller Regel besondere Versicherungen für das spezielle Prospekthaftungs-Risiko abgeschlossen haben (sog. D&O- oder POSI-Versicherungen), bestehen zudem gute Aussichten für eine Vollstreckung: Denn die Versicherung hat eigentlich immer Geld. Aber auch hier gilt wie sonst auch: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Daher sollten nicht nur rechtsschutzversicherte Anleihegläubiger ihre Rechte von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten geltend machen lassen, sondern auch Anleihebesitzer ohne Rechtsschutzversicherung. Denn andernfalls droht ein Rechtsverlust im Insolvenzverfahren. Und ob ein Anleihebesitzer die guten Aussichten für Prospekthaftungsklagen nützen möchte, kann nämlich auch davon abhängig gemacht werden, wie die Klagen der rechtsschutzversicherten Anleger sich entwickeln. Je nach dem können Anleihebesitzer dann noch "auf den Zug aufspringen". Allerdings sollte man dazu frühzeitig "am Bahnhof stehen", sprich einen Anwalt beauftragt haben. Abwarten ist also keine gute Option.
Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Solen AG bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solar World AG, Centrosolar). Bereits über 1000 Anleihe-Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, wurden von uns erfolgreich vertreten. Wir vertreten Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzen Prospekthaftungsansprüche durch. Wir übernehmen zudem Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind.
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