S&K Gruppe / United Investor - Staatsanwaltschaft Frankfurt informiert Geschädigte - Bedeutung für Anleger?

S&K Gruppe / United Investor - Staatsanwaltschaft Frankfurt informiert Geschädigte - Bedeutung für Anleger?
05.06.2013659 Mal gelesen
Obwohl ein erhebliches Vermögen eingefroren werden konnte, ist noch nicht sicher, ob der den Anlegern entstandene große Schaden komplett ersetzt werden kann. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der S&K Gruppe und der United Investors auf Verdacht des Kapitalbetruges im ....

München, den 05.06.2013 - Schon seit einiger Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zusammenhang mit der S&K AG und der United Investors, da unter anderem Kapitalanlagebetrug im großen Stil vermutet wird. Nun werden erste Anleger der S&K AG erstmals von der Staatsanwaltschaft über den Stand der geplanten Sicherstellungen von Vermögenswerten der S&K AG informiert, wie die auf Kapitalrecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte berichten.

In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das wohl nur an die dort bekannten Anleger versendet wurde,  heißt es, dass wegen des außergewöhnlichen Umfangs und Aufwands der Sicherstellungen eine gezielte Information einzelner Anleger derzeit nicht erfolgen kann.

Aber was bedeutet das für den Anleger?

Ein solches Vorgehen kann allerdings auch für einige geschädigte Anleger der S&K oder United Investors Gruppe eine Gefahr bergen: "Wer sich nicht regelmäßig informiert, ob bereits eine entsprechende Veröffentlichung erfolgt ist, verpasst möglicherweise den Zeitpunkt zu dem erstmals versucht werden kann, den entstandenen Schaden aus diesen sichergestellten Geldern zu erhalten. Hier ist vor allem zu beachten, dass bei der Zwangsvollstreckung in derartig von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gelder das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt." macht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, deutlich.

Auch zu beachten ist, dass für eine derartige Zwangsvollstreckung zunächst ein zivilrechtlicher Titel (etwa ein Urteil, ein Schuldanerkenntnis oder ein Vollstreckungsbescheid) vorliegen muss, bevor der Zugriff auf die sichergestellten Werte möglich ist. Diesen Titel muss jeder Geschädigte unabhängig von der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung selbst - in der Regel mit Hilfe eines Rechtsanwaltes - beschaffen.

Obwohl ein ganz erhebliches Vermögen eingefroren werden konnte, ist bis zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht sicher, ob damit der entstandene enorme Schaden der Anleger komplett ersetzt werden kann. "Da hierbei zum Teil erhebliche Verfahrenszeiten bei den Gerichten zu beachten sind, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig um einen solchen Titel zu bemühen um zu den ersten zu gehören, die in die sichergestellten Vermögenswerte vollstrecken können." fasst Rechtsanwalt Krause zusammen.

Nähere Details zur S und K Gruppe finden Sie hier: www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/sk.html

Wichtig: Geschädigte haben die Möglichkeit sich in unserem S&K Forum auszutauschen.

Ansprechpartner:

KAP Rechtsanwälte | Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten

Tel: 089 - 4161 7275-0, Fax: 089 - 4161 7275 - 9, Mail: Kanzlei@kap-recht.de