Immobilieninvestitionen sind für eine Vielzahl von Anlegern von großem Interesse. Doch nicht nur die eigenen vier Wände sind beliebte Anlageobjekte. Auch größere (Gewerbe)Immobilien sind begehrte Investitionsmöglichkeiten. Daher sind Immobilienfonds wie der Fonds HFS Deutschland 10 für Kleinanleger eine oft gewählte Option, um sich an diesem Markt beteiligen zu können. Doch so sehr Immobilien auch Sicherheit verheißen - geschlossene Immobilienfonds sind mitnichten ein "absolut sicherer Hafen" für Geld.
Der Fonds H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG ist - wie sich schon am Namen erkennen lässt - ein als Kommanditgesellschaft organisiertes Unternehmen. Wie bei Unternehmen üblich, ist eine Beteiligung am Fonds HFS Deutschland 10 daher mit Chancen auf Erträge, aber auch Risiken ausgestattet. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko.
Doch auch unabhängig von diesen beiden grundlegenden Risiken zeigte sich bei dem Fonds HFS Deutschland 10 in den vergangenen Monaten, dass einem geschlossenen Immobilienfonds auch andere Risiken innewohnen. So mussten sich die Anleger des 2005 aufgelegten Fonds mit einer Kreditumschuldung sowie Zinssicherungsgeschäften befassen, um nur die Stichworte zu nennen.
Anlageberatung musste umfassende Informationen vor der Zeichnung bieten und durfte Risiken nicht aussparen
Diese Geschehnisse demonstrieren, dass ein geschlossener Immobilienfonds keine sichere Kapitalanlage ist. Wenn Anleger der Fonds HFS Deutschland 10 dennoch von (Bank)Beratern als sichere Kapitalanlage empfohlen wurde, so wirft dies Fragen auf. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln - inklusive der Risiken. Anderenfalls steht eine schadensersatzpflichtige Falschberatung im Raum.
Was zeichnet eine ordnungsgemäße Anlageberatung daher aus? Grob umrissen weist sie zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers von den Beratern in Erfahrung gebracht werden; beispielsweise, ob (Nominal)Sicherheit gewünscht wird oder ob das investierte Geld jederzeit verfügbar sein soll. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater anschließend eine passende Kapitalanlage auswählen. Im zweiten Schritte geht es um die nähere Vorstellung der ausgewählten Kapitalanlage: Wie funktioniert sie? Welche Chancen und Risiken wohnen ihr inne?
Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des HFS Deutschland 10 bestehen. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Weitere Informationen:
Infoseite HFS / WealthCap Immobilienfonds
Infoseite Geschlossene Immobilienfonds
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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