OLG Celle bestätigt Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte: Bonnfinanz verliert auch in II. Instanz - Medico Fonds Nr. 31

OLG Celle bestätigt Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte: Bonnfinanz verliert auch in II. Instanz - Medico Fonds Nr. 31
16.05.2013431 Mal gelesen
16.05.2013: Das OLG Celle hat die Berufung der Bonnfinanz gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Stade ohne mündliche Verhandlung per Beschluß zurückgewiesen! Die Revision wurde nicht zugelassen.

In dem von der Kanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstrittenen Urteil vom 10.10.2012 hatte die 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und Freistellung und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an dem Medico Fonds Nr. 31 verurteilt.

 

Die Bonnfinanz hatte Berufung eingelegt. Dazu erging ein Hinweisbeschluß des OLG Celle mit der Aufforderung, die Berufung zurück zu nehmen, was die Bonnfinanz nicht gemacht hat. Der jetzige Beschluß bestätigt, daß die Bonnfinanz zur Schadensersatzzahlung und Rücknahme der Beteiligung verpflichtet ist:

 

Das OLG Celle geht vom Vorliegen eines Beratungsvertrages aus. Aus den Rechenschaftsberichten ergebe sich für den Anleger nicht mit der nötigen Klarheit, daß ein Totalverlust droht bzw. die Fungibilität nur eingeschränkt sei. Die Aussagen des Beraters entwerten, soweit sie nicht dem Prospekt entsprechen, die Angaben im Prospekt. Die Steuervorteile seien nicht anzurechnen.

 

Im Beschluß vom 06.05.2013 führt das OLG Celle noch aus, daß die Bonnfinanz irrt, wenn sie davon ausgeht, daß ein geschäftsfähiger Erwachsener im Rahmen einer Anlageberatung von sich aus seine Anlageziele definieren und offenbaren müsse.

 

Es bleibt abzuwarten, ob die Beklagte Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegt.

 

Das Ergebnis ist jedenfalls ein großer Erfolg für die Medico-Anleger und möglicherweise wegweisend für die noch anhängigen Prozesse!

 

Wenn auch Sie bei der Zeichnung einer Geldanlage nicht korrekt beraten oder aufgeklärt worden sind, können Sie sich gerne an uns wenden!

 

Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte

Mahdentalstr. 82

71065 Sindelfingen