WGF: Anleger der Anleihe WGFH07 können sich Interessengemeinschaft anschließen

WGF: Anleger der Anleihe WGFH07 können sich Interessengemeinschaft anschließen
12.05.2013483 Mal gelesen
Nach Pfingsten steht für die Anleger, die in WGF Anleihen investierten eine Gläubigerversammlung an. Anleger der Anleihe WGFH07 sollten sich auch um ihre Forderungsanmeldung kümmern.

Seitdem das Insolvenzverfahren der WGF AG Anfang März begann, hat sich für Anleger, die WGF Hypothekenanleihen haben, einiges getan. So wurden u.a. verschiedene Versammlungen abgehalten, der Insolvenzplan wurden vorgestellt und für die meisten Anleihen wurden gemeinsame Vertreter bestellt. Die Hypothekenanleihe WGFH07 ist die einzige Anleihe, bei welcher kein gemeinsamer Vertreter für die Anleger bestellt wurde.

 

Eine Konsequenz für die Anleger der Anleihe WGFH07 ist, dass sie sich um die Anmeldung ihrer Insolvenz-Forderungen kümmern müssen. Da die Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren für viele Anleger der Anleihe WGFH07 aber Neuland ist, können sie sich auch an Anwälte wenden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Anleger sich persönlich mit den Anmeldungsformularen und ähnlichem auseinandersetzen müssen.

 

Und es steht ein weiterer Schritt des Insolvenzverfahrens (für alle Anleger) bevor: In rund 2 ½ Wochen steht für die Anleger der Hypothekenanleihen - nicht nur der Anleihe WGFH07 sondern auch der weiteren Anleihen - eine Gläubigerversammlung auf dem Plan. Dann geht es für die Anleger um die wichtige Frage, ob der Insolvenzplan angenommen wird oder nicht. Die Anleger sollten unbedingt beachten, dass die Teilnahme bestimmte Unterlagen voraussetzt! Anleger, die sich auf dieser zentralen Versammlung (und auch darüber hinaus) vertreten lassen möchten, können sich an Fachanwälte wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen prüft und für hunderte Anleger verschiedener WGF-Anleihen deren Ansprüche und macht diese geltend - auch über das Insolvenzverfahren hinaus.

 

Weiter Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de