Hannover Leasing 175 Life Invest Deutschland I: Was können Anleger bei falscher Anlageberatung unternehmen?

Hannover Leasing 175 Life Invest Deutschland I: Was können Anleger bei falscher Anlageberatung unternehmen?
08.05.2013481 Mal gelesen
Nicht für jeden Anleger geeignet: Lebensversicherungsfonds wie der Fonds Hannover Leasing 175 Life Invest Deutschland I. Was können Anleger unternehmen, wenn sie befürchten, dass ihr Fonds nicht zu ihnen passt?

Lebensversicherungen als Investitionsobjekt erfreu(t)en sich nicht nur bei den Anlegern einiger Beliebtheit, sondern auch bei Fondsanbietern. Einer der zahlreichen Fonds, die in Lebensversicherungen investieren, ist der Fonds Hannover Leasing 175 Life Invest Deutschland I. Doch die Entwicklung des Lebensversicherungsfonds ging alles andere als reibungslos von statten. Anleger, die sich fragen, ob die Beteiligung an der Gesellschaft Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co. KG die "richtige" Wahl war bzw. befürchten, dass sie falsch beraten wurden, können sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Dann kann geprüft beispielsweise überprüft werden, ob die Anleger vor der Investition in den Fonds Hannover Leasing 175 Life Invest Deutschland I richtig beraten wurden. Wie eine ordnungsgemäße Anlageberatung abzulaufen hat, fasst die Rechtsprechung unter dem Stichwort "anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammen. So müssen zunächst die Wünsche und Ziele eines Anlegers ermittelt werden und dann von dem Berater eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die (passenderweise empfohlene) Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung)

 

Bei Lebensversicherungsfonds wie Fonds Hannover Leasing 175 Life Invest Deutschland I mussten die Anleger von den (Bank)Beratern beispielsweise darüber informiert werden, wie ein Fonds dieser Art überhaupt funktioniert und dass erhebliche Risiken wie Verlustrisiken bestehen. Eine sichere Kapitalanlage sind Lebensversicherungsfonds daher nicht. Zu den weiteren Pflichten, die bei einem Anlageberatungsgespräch beachtet werden müssen, gehört beispielsweise auch die rechtzeitige Übergabe eines vollständigen Prospekts oder die zutreffende Aufklärung über Provisionen. Dies sind nur einige Ansatzpunkte, die im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligung an dem Fonds Hannover Leasing 175 unter die Lupe genommen werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Hannover Leasing Lebensversicherungsfonds

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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