Im Auftrag der inzwischen insolventen Deutsche S&K Sachwert AG als Teil der S&K Unternehmensgruppe, deren Geschäftsführer Schäfer und Köller wegen Verdachts des Betruges und des Betreibens eines Schnellballsystems in Untersuchungshaft sitzen, hat die TÜV SÜD Management Service GmbH zum 01.08.2011 der S&K einen Immobilienbestand mit einem Verkehrswert von € 101.413.399,00 bescheinigt.
Nach uns vorliegenden Informationen hat der TÜV SÜD auf Anfrage ausdrücklich bestätigt, diese Bescheinigung ohne eine eigene Immobilienbewertung erteilt zu haben. Offenbar erfolgte diese Bescheinigung nur aufgrund von Angaben der S&K Unternehmensgruppe, so dass es sich um ein reines Gefälligkeitsgutachten gehandelt hat.
Der TÜV SÜD hat auch keinerlei wirksame Vorkehrungen getroffen um zu verhindern, dass diese werbewirksame Bescheinigung im Vertrieb der Produkte der S&K Unternehmensgruppe gegenüber Anlegern verwendet werden konnte. Geworben wurden die Anleger mit einer grundpfandrechtlichen Absicherung, so dass dem Wert des Immobilienbestandes entscheidende Bedeutung zukam.
Im Rahmen des Geschäftsmodells der der S&K Unternehmensgruppe wurde potentiellen Anlegern geraten, bestehende Lebensversicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte in vermeintlich sichere und lukrative Beteiligungen an der S&K zu investieren. Bei diesen Beratungsgesprächen kam die Bescheinigung der TÜV SÜD Management Service GmbH gerade recht.
Diese Verwendung der Bescheinigung hat die TÜV SÜD Management Service GmbH offenbar billigend in Kauf genommen, da auf jeden Hinweis auf das Zustandekommen der Bescheinigung ohne eigene Immobilienbewertung verzichtet wurde. Eine Verwendung der Bescheinigung gegenüber Anlegern musste sich den Verantwortlichen ohne Zweifel aufdrängen.
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte vertritt Anleger, bei denen der Entschluss, die Rückkaufswerte gekündigter Lebensversicherungen bei der S&K Unternehmensgruppe zu investieren, im Wesentlichen auch durch diese Bescheinigung gefördert wurde. Wir prüfen Ansprüche gegen die TÜV SÜD Management Service GmbH aufgrund der Inanspruchnahme besonderen Vertrauens und einer vorsätzlichen Schädigung im Sinne des § 826 BGB.
Anleger sollten ihre Ansprüche genau prüfen lassen. Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte nimmt für Anleger eine kostenfreie Ersteinschätzung vor.