Resch Rechtsanwälte: Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG - Fondsverwaltung fordert Ausschüttungen von Anlegern zurück!

Resch Rechtsanwälte: Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG - Fondsverwaltung fordert Ausschüttungen von Anlegern zurück!
05.04.2013397 Mal gelesen
Die Fondsverwaltung des von der Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG aufgelegten DS-Fonds 102 Panamax Tanker MT "Stena Venture" fordert Ausschüttungen von den Anlegern zurück. Die beratenden Banken und Sparkassen haften den Anlegern wegen Verschweigen der Vermittlungsprovisionen.

Die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG initiierte nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 70 Schiffsbeteiligungen.

Die Schiffsfonds sind als Kommanditgesellschaften ausgestaltet, an denen sich die Anleger als Kommanditisten beteiligen konnten.  Das für die Investition notwendige Kapital wird nur zu weniger als 50% von den Anlegern als Kommanditeinlage erbracht; das weitere für die Investition notwenige Kapital wird in Form von Bankdarlehen erbracht.

In den vergangenen Jahren stellte sich diese Konstruktion als überaus problematisch dar, denn bei sinkenden Chartereinnahmen aufgrund erheblicher Überkapazitäten und auslaufenden Festcharterverträgen waren reduzierte oder ausgesetzte Ausschüttungen sowie Rückstände bei den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Banken die logische Folge. Gegenwärtig erleben Tausende von Anlegern in vielen Schiffsfonds, dass die Fondsverwaltung Kapitalerhöhungen durch Nachschüsse und die Rückzahlung von Ausschüttungen fordern.

Erst jetzt wird Anlegern bewusst, dass die Ausschüttungen der vergangenen Jahre nicht nur aus den Erträgen des Chartergeschäfts erfolgt sind, sondern vielmehr Rückzahlungen aus den Einlagen der Kapitalanleger waren, so dass in dieser Höhe die Einlageverpflichtung des Kommanditisten nach § 172 IV HGB neu auflebt. In den Gesellschaftsverträgen ist zudem geregelt, dass Ausschüttungen, die nicht aus Gewinnen erbracht werden konnten, auf ein Darlehenskonto gebucht wurden und je nach Liquiditätsbedarf zurückgefordert werden können.

Scheitert das Sanierungskonzept, kommt es zur Kündigung der Darlehen und Verwertung der Schiffe. Die Anleger sehen bestenfalls einen Bruchteil ihrer Einlage wieder.

Anleger sind jedoch nicht rechtlos. Es gibt Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung durch die im erheblichen Umfang mit dem Vertrieb dieser Schiffsbeteiligungen betrauten Banken und Sparkassen.

In den uns bekannten Fällen sind den Anlegern von Bankberatern die Schiffsbeteiligungen als sichere Anlagemöglichkeit beworben worden. Es wurde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ausschüttungen jederzeit bei Liquiditätsbedarf der Fondagesellschaft wieder zurück gefordert werden können. Ein Aufklärungs- und Beratungsfehler kommt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, III ZR 122/05) dann in Betracht, wenn der Anlageberater oder Anlagevermittler dem Anleger gegenüber die von ihm empfohlene Anlage als "sicher" bezeichnet hat, obwohl diese mehr oder weniger spekulativ, bzw. mit dem Risiko eines Totalverlusts behaftet ist.

Eine unvollständige und damit fehlerhafte Aufklärung und Beratung liegt regelmäßig auch dann vor, wenn der Anleger von seinem Anlageberater oder Anlagevermittler nicht darauf hingewiesen oder darüber im Unklaren gelassen wurde, dass nur ein vergleichsweise geringer Teil der Anlegergelder überhaupt zu Investitionszwecken verwendet wird, während mit einem Großteil des Geldes sog. Weichkosten bezahlt werden (BGH, II ZR 310/03).

Die Bankberater haben die Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass der Rat zur Beteiligung an einem Schiffsfonds wohl nur wegen der Zahlung einer hohen Provision an die Bank erteilt wurde. Die Provisionen, bzw. sogenannte Kick-Backs betrugen bei Schiffsfonds zum Teil deutlich mehr als 10% der Einlage des Kommanditisten. Über diese Provisionen sind Anleger nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unaufgefordert aufzuklären.

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Kommanditisten von Schiffsfonds gegenüber Banken und Sparkassen und fordert die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung. Anleger haben einen Schadenersatzanspruch, der auf die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet ist.

Wir empfehlen daher allen Anlegern, die sich an einem Schiffsfonds beteiligt haben, mögliche Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen. Wir erstellen für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.