Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Anlageberatung als Ansatzpunkt für Anlegeransprüche

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Anlageberatung als Ansatzpunkt für Anlegeransprüche
22.03.2013428 Mal gelesen
Seit mehr als einem Jahr ist der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P geschlossen. Anleger, die sich fragen, ob sie überhaupt die „richtige“ Kapitalanlage haben, können von einem Fachanwalt überprüfen lassen, ob sie Schadensersatz fordern können.

Die anfängliche Überraschung, dass der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AA, ISIN: DE000SEB1AA9) die Anteilsrücknahme "bis auf Weiteres" aussetzte, ist bei betroffenen Anlegern mehr als ein Jahr nach der Schließung überwunden. Unmut über die Schließung besteht jedoch bei nicht wenigen Anlegern nach wie vor. Denn die Schließung machte so manchem Anlageziel - wie regelmäßigen Auszahlungen - eine Strich durch die Rechnung. Auch noch im Jahr 2013 ist dies für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P Anlass, sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

 

Welche rechtlichen Optionen stehen Anlegern offen? Beispielsweise können sie an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um klären zu lassen, ob ihnen wegen ihrer Zeichnung des Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P Schadensersatzansprüche zustehen bzw. ob sie sich von ihren Anteilen gegen Schadensersatz trennen können. Ansatzpunkte für Ansprüche auf Schadensersatz können sich aus dem Anlageberatungsgespräch ergeben. Wenn die Beratung (meist durch die SEB Bank) Fehler oder Defizite aufwies, liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor.

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt beispielsweise, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele für Aspekte eines Beratungsgespräch, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

 

Wie es um die konkreten Chancen eines Anlegers auf Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung bestellt ist, kann nur durch ein Überprüfung des indivduellen Anlageberatungsgesprächs ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P

 

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