Midas Mittelstandsfonds Nr. 3: Welche Ansatzpunkte gibt es für Schadensersatz, der nicht vom Fall S&K Gruppe abhängt?

Midas Mittelstandsfonds Nr. 3: Welche Ansatzpunkte gibt es für Schadensersatz, der nicht vom Fall S&K Gruppe abhängt?
17.03.2013455 Mal gelesen
Bei Fonds, die wie der Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 Verbindungen zur S&K Gruppe aufweisen, gibt nicht nur Ansprüche, die in der strafrechtlichen S&K Problematik wurzeln. Schadensersatzansprüche können sich beispielsweise aus Fehlern bei der Anlageberatung ergeben. Fachanwalt informiert.

Das Thema S&K Gruppe ist für die Anleger S&K-naher Fonds wie dem Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 noch lange nicht passé. Immerhin steht ein schwerwiegender Verdacht im Raum: Betrug mit Kapitalanlagen und die Midas Mittelstandsfonds weisen Verbindungen zur S&K Gruppe auf, da sich die Frankfurter Immobiliengruppe bei verschiedenen Midas-Gesellschaften engagierte. Doch die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass noch nicht feststeht, welche Auswirkung die S&K Krise auf den Private Equity-Fonds hatte.

 

Doch auch losgelöst von den aktuellen Ereignissen kann sich bei Anlegern des Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 die Frage stellen, ob die Beteiligung an dem Fonds die richtige Wahl war. Anleger, die Klarheit bezüglich ihrer (zivil)rechtlichen Möglichkeit wünschen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Schadensersatzansprüche sind für Anleger meist von besonders großem Interesse. Ein wichtiger Ansatzpunkt für entsprechende Ansprüche der Anleger ist die Überprüfung der Anlageberatung.

 

Bei der Überprüfung der Anlageberatung geht es nicht um die Frage, ob die Berater seinerzeit vor der S&K Gruppe warnen mussten oder ähnliches - das Engagement der S&K Gruppe bei Midas folgte erst später - sondern es geht um die Frage, ob die Empfehlung, in den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 ordnungsgemäß erfolgte. So muss beispielsweise das Risikoprofil des Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein, um nur einen möglichen Prüfungsgegenstand anzureißen.

 

Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 3, die Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Weiterhin können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Mehr Informationen über die S&K Interessengemeinschaft befinden sich auf www.sk-interessengemeinschaft.de

 

Weitere Informationen

Infoseite MIDAS Mittelstandsfonds

Infoseite S&K Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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