SHB Altersvorsorgefonds und SHB Fürstenfeldbruck und München: Außerordentliche Gesellschafterversammlung am 13.03.2013

SHB Altersvorsorgefonds und SHB Fürstenfeldbruck und München: Außerordentliche Gesellschafterversammlung am 13.03.2013
12.03.2013491 Mal gelesen
Bei den Immobilienfonds SHB Altersvorsorgefonds und SHB Fürstenfeldbruck und München steht am 13.03.2013 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung an.

Bei den Fonds SHB Altersvorsorgefonds und SHB Fonds Fürstenfeldbruck (FFB) und München steht am morgigen Tag (13.03.2013) eine außerordentliche Gesellschafterversammlung. Bei diesem wichtigen Termin geht es u.a. um die zukünftige Geschäftsführung des Fonds - dies demonstriert, dass es sich bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen nicht um reine Routinetermine handelt. Es handelt sich hierbei um das vierte Ereignis binnen weniger Wochen, mit welchem sich die Anleger der beiden Fonds SHB Altersvorsorgefonds und SHB Fonds FFB und München auseinandersetzen müssen

 

Denn die außerordentliche Gesellschafterversammlung ist die jüngste Entwicklung in einer Reihe von Geschehnissen im Umfeld der beiden SHB Fonds. Allein im vergangenen Februar 2013 gab es drei Entwicklungen: Anfang Februar wurden die Fondsanleger zu einer ersten Abstimmung aufgefordert. Mitte Februar folgte der S&K Skandal, wobei nach wie vor unklar ist, ob und inwiefern dies die SHB Fonds betrifft. Ende Februar 2013 meldeten zwei SHB Gesellschaften Insolvenz an - zwar sind weder der SHB Altersvorsorgefonds noch der SHB Fonds FFB und München direkt hiervor betroffen (sie sind auch nicht insolvent), aber immerhin war dies der Anlass für die anstehende außerordentliche Gesellschafterversammlung, da die geschäftsführende Gesellschaft beider Fonds insolvent ist.

 

Anleger, die sich angesichts dieser vielen Wendungen Sorgen um ihr investiertes Geld machen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, wenn sie rechtliche Unterstützung wünschen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Anleger verschiedener SHB Fonds (SHB Altersvorsorgefonds, SHB Renditefonds 6 und SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München). Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die weiteren Anwälte der Kanzlei beraten nicht nur Anleger der SHB Fonds, sondern auch Anleger anderer geschlossener Immobilienfonds und sind daher mit den rechtlichen Gegebenheiten einer Fondsgesellschaft gut vertraut.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

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