Midas Mittelstandsfonds Nr. 5: Welche Rechte können falsch beratene Anleger geltend machen?

Midas Mittelstandsfonds Nr. 5: Welche Rechte können falsch beratene Anleger geltend machen?
07.03.2013276 Mal gelesen
Zu den rechtlichen Möglichkeiten, die Anlegern offen stehen, wenn sie befürchten, dass sie falsch beraten wurden, gehört die Überprüfung der Anlageberatung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bei Anlegern löst wegen des S&K Skandals derzeit jegliche Verbindung einer Kapitalanlage zu der unter Betrugsverdacht stehenden S&K Gruppe Sorgen aus. Jedoch sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, so dass noch nicht feststeht, ob und welche Fonds geschädigt wurden. Dass es für Anleger, deren Fonds Nähe zur S&K Gruppe aufweisen, auch andere Ansatzpunkte gibt, zeigt die Schadensersatzklage eines von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anlegers. Der Anleger, der in den Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 investierte, fordert in einem Gerichtsprozess von seinem Anlageberater Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung.

 

Die Entscheidung des Gerichts in diesem Prozess steht noch aus, aber die Vorzeichen sind hoffnungsvoll für den Anleger. Solche Prozesse zeigen, dass die Überprüfung der Anlageberatung ein wichtiger Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche der Anleger sind. Einer der vielen Punkte, die bei einer (fach)anwaltlichen Prüfung der Anlageberatung abzuklären sind, ist beispielsweise die Frage, ob das Risikoprofil des Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar war. Ob das Risikoprofil einer Kapitalanlage zu den Anlagewünschen des Anlegers passt, ist eine entscheidende Fragestellung eines Anlageberatungsgesprächs.

 

Daneben gibt es noch weitere Pflichten bei einer Anlageberatung, z. B. die umfassende Risikoaufklärung. Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 5, die inmitten der S&K Turbulenzen eine Alternative suchen und befürchten, ebenfalls falsch beraten worden zu sein, können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Weiterhin können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen

Infoseite MIDAS Mittelstandsfonds

Infoseite S&K Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.sk-interessengemeinschaft.de