Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 und Schadensersatz: Welche zivilrechtlichen Ansatzpunkte stehen Anleger offen?

Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 und Schadensersatz: Welche zivilrechtlichen Ansatzpunkte stehen Anleger offen?
27.02.2013500 Mal gelesen
Angesichts der Ungewissheit, der Anleger S&K-naher Fonds im Februar 2013 ausgesetzt sind, können Anleger von den aktuellen Geschehnissen unabhängige rechtliche Optionen überprüfen lassen.

Seitdem aufgrund der aufsehenerregenden Razzia bei S&K Gruppe bekannt wurde, dass die Frankfurter Unternehmensgruppe von der Staatsanwaltschaft verdächtigt wird, Straftaten zulasten von Anlegergeldern begangen zu haben, beschäftigt Anleger S&K-naher Fonds die Frage, ob auch ihre Kapitalanlage betroffen ist. Die Midas Gruppe, welche Fonds wie den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 auflegte, gehört beispielsweise der S&K Gruppe, sodass diese Frage auch für diese Anleger brisant ist. Die Antwort auf die Frage, ob Midas-Fonds von den strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber der S&K Gruppe berührt werden, steht wegen der noch laufenden Ermittlungen derzeit noch aus.

 

Doch auch losgelöst von der S&K Krise kann bei Anlegern des Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 die Frage auftauchen, ob eine Fondsbeteiligung die richtige Wahl war. Anleger, die Klarheit bezüglich ihrer (zivil)rechtlichen Möglichkeit wünschen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Schadensersatzansprüche sind für Anleger meist von besonders großem Interesse. Ein wichtiger Ansatzpunkt für entsprechende Ansprüche der Anleger ist die Überprüfung der Anlageberatung. So muss beispielsweise das Risikoprofil des Midas Mittelstandsfonds Nr. 3 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein, um nur einen möglichen Prüfungsgegenstand anzureißen.

 

Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 3, die Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Weiterhin können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen

Infoseite MIDAS Mittelstandsfonds

Infoseite S&K Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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