Frist für Abstimmung bei SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München endet heute - Neues zur S&K Gruppe

Frist für Abstimmung bei SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München endet heute - Neues zur S&K Gruppe
19.02.2013744 Mal gelesen
Beunruhigende Wendung des Falls SHB Fonds und S&K-Gruppe: Die S&K-Gruppe - die im Hintergrund der SHB Fonds steht - ist ins Visier staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gerückt!

Die neuesten Entwicklungen bei der S&K-Gruppe sorgen für Dramatik: Das Manager Magazin berichtet, dass am 19.03.2013 eine bundesweite Großrazzia wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs bei der S&K Gruppe durchgeführt wurde. Die S&K Gruppe wird maßgeblich von Herrn Stefan Schäfer und Herrn Jonas Köller geprägt.

Es gibt eine Verbindung zwischen der S&K Gruppe und den SHB Fonds: Im Herbst 2012 gab es Veränderungen in der Führungsetage der SHB Innovative Fondskonzepte AG. Konkret handelt es sich um das Engagement von Herrn Jonas Köller und Herrn Stefan Schäfer, die in dem Schreiben vom 28.01.2013 als die "neuen starken Gesellschafter an der Spitze" des Fondsanbieters bezeichnet wurden.  Herr Köller und Herr Schäfer, welche die Geschicke der S&K-Gruppe leiten, übernahmen die Kontrolle bei der Muttergesellschaft der SHB Innovative Fondskonzepte AG, der FIHM AG.

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Die Frist, innerhalb derer die Anleger des SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München über vier Beschlussvorlagen abstimmen können, endet heute am 19.02.2013. Die Anleger waren im dem Schreiben vom 28.01.2013 aufgefordert worden, über Veränderungen hinsichtlich des Fondsbeirats und eine Kapitalerhöhung zur Aufnahme des neuen Geschäftsführers in den SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München abzustimmen.

 

Frist zu Abstimmung endet am 19.02.2013

 

Da in demselben Schreiben den Anlegern mitgeteilt wurde, dass es nach Einschätzung der neuen Geschäftsführung nicht zum Besten stehe um den SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München, schrillten bei nicht wenigen Anlegern die Alarmglocken.  Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger verschiedener SHB Fonds an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Daher wurde für Anleger, die rechtlichen Beistand wünschen und sicherstellen möchten, dass ihre Rechte als Anleger gewahrt werden, die SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen gegründet. Nähere Informationen zu der Interessengemeinschaft befinden sich auf www.shb-interessengemeinschaft.de.

 

Die jetzigen Entwicklungen - unabhängig davon, welches Abstimmungsergebnis am Ende stehen wird - verdeutlichen noch etwas Weiteres. Ein geschlossener Immobilienfonds ist ein von Erfolg abhängiges Unternehmen, weswegen auch Verlustrisiken bestehen. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Vergangenheit immer wieder Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern als "sicher" bezeichnet. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.

 

Überprüfung der Anlageberatung als alternativer Ansatzpunkt

 

Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Ist die Investition in einen Immobilienfonds überhaupt geeignet, um die Anlageziele des Anlegers zu erreichen? Dies ist gerade bei einer Investition für eine sichere Altersvorsorge fraglich. Wurde den Anlegern der Prospekt des Immobilienfonds SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurden die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Hierzu zählt beispielsweise das Risiko des unregulierten Zweitmarkts für Fondsanteile oder komplexe rechtliche Struktur des Fonds.

 

Anleger des Immobilienfonds SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München, die fürchten, vor der Investition falsch beraten worden zu sein, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Die Überprüfung der Anlageberatung ist unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.shb-interessengemeinschaft.de