SHB Fonds FFB und München: In welcher Verfassung ist der Fonds? Alarmierendes Anlegerschreiben

SHB Fonds FFB und München: In welcher Verfassung ist der Fonds? Alarmierendes Anlegerschreiben
13.02.2013300 Mal gelesen
Die Anleger des SHB Immobilienfonds Fürstenfeldbruck (FFB) und München müssen sich mit einem beunruhigenden Schreiben der Geschäftsführung auseinandersetzen. Auch wird bis zum 19.02.2013 über Veränderungen bei dem Fonds abgestimmt.

Die Mitteilung der Geschäftsführung des SHB Fonds FFB (Fürstenfeldbruck) und München konfrontiert die Anleger mit alarmierenden Neuigkeiten. Ohne Umschweife wird in dem Schreiben vom 28.01.2013 den Anlegern mitgeteilt, dass der Fonds im Verzug mit den Investitionen sei. Dies wolle die neue Geschäftsführung beheben. Doch die Anleger sollen ebenfalls über die Zukunft ihres Fonds abstimmen. Weiterhin sollen die Anleger über eine Kapitalerhöhung abzustimmen, die dem neuen Geschäftsführer den Einstieg in den Immobilienfonds ermöglichen soll. Auch sollen die Anleger des SHB Fonds FFB und München über eine Neuordnung und Neubesetzung des Fondsbeirats abstimmen.

 

Die Frist für diese Abstimmung endet am 19.02.2013. Da ein Teil der Beschlussvorschläge weitreichende Folgen für die Anleger hat, sollten diese ihre Entscheidung genau durchdenken. Zusätzlich können sich Anleger, die rechtlichen Beistand wünschen und sicherstellen möchten, dass ihre Rechte als Anleger gewahrt werden, der SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Nähere Informationen zu der Interessengemeinschaft befinden sich auf www.shb-interessengemeinschaft.de

 

Weitere rechtliche Möglichkeiten

 

Die jetzigen Entwicklungen - unabhängig davon, welches Abstimmungsergebnis am Ende stehen wird - verdeutlichen noch etwas Weiteres. Ein geschlossener Immobilienfonds ist ein von Erfolg abhängiges Unternehmen, weswegen auch Verlustrisiken bestehen. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Vergangenheit immer wieder Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern als "sicher" bezeichnet. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.

 

Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Ist die Investition in einen Immobilienfonds überhaupt geeignet, um die Anlageziele des Anlegers zu erreichen? Dies ist gerade bei einer Investition für eine sichere Altersvorsorge fraglich. Wurde den Anleger der Prospekt des Immobilienfonds SHB Fonds FFB und München rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurde die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Hierzu zählt beispielsweise das Risiko des unregulierten Zweitmarkts für Fondsanteile.

 

Teilnahme an Interessengemeinschaft ist unabhängig von Überprüfung der Anlageberatung möglich

 

Anleger des Immobilienfonds SHB Fonds FFB und München, die fürchten, vor der Investition falsch beraten worden zu sein, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Unabhängig von der Überprüfung der Anlageberatung können sich die Anleger der sechs SHB Immobilienfonds auch der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.shb-interessengemeinschaft.de