SHB Fonds: Anleger werden zur Abstimmung aufgefordert

SHB Fonds: Anleger werden zur Abstimmung aufgefordert
11.02.2013331 Mal gelesen
Die Anleger der Immobilienfonds SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds, SHB Altersvorsorgefonds und SHB Renditefonds 6 werden aufgefordert, über weitreichende Veränderungen bei ihren Fonds abzustimmen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über rechtliche Möglichkeiten.

Die Neuigkeiten, die die Anleger von drei SHB Fonds von der Geschäftsführung mitgeteilt wurden, waren gemischter Natur. So mussten die Anleger des SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds, SHB Altersvorsorgefonds und SHB Renditefonds 6 erfahren, dass nach Einschätzung der Geschäftsführung bei den Immobilienfonds SHB Renditefonds 6, SHB Altersvorsorgefonds und SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds eine "wirtschaftlich kritische Situation" vorliege.

 

Geschäftsführung teilt mit, dass Fonds sich in kritischer Lage befänden

 

Dem möchte die Geschäftsführung der betroffenen SHB Immobilienfonds Erfolg entgegensetzen. Hierfür sollen die Anleger über eine Neuordnung und Neubesetzung des Fondsbeirats sowie über eine Kapitalerhöhung abstimmen, die den neuen Geschäftsführer an Bord des jeweiligen SHB Immobilienfonds holen soll. Der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, an welche sich Fondsanleger wandten, liegen entsprechende Schreiben für die Fonds SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds, SHB Renditefonds 6 und SHB Altersvorsorgefonds vor.

 

Bei den Immobilienfonds SHB Fürstenfeldbruck und München Fonds, SHB Renditefonds 6 und SHB Altersvorsorgefonds wird die weitere Entwicklung der Immobilienfonds (auch) von dem Ergebnis der bis zum 29.02.2013 laufenden Abstimmung der Anleger abhängen. Anleger der betroffenen SHB Immobilienfonds, die wegen der kniffligen Abstimmung und der Situation ihrer Kapitalanlagen rechtlichen Beistand wünschen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds sowie vieler weiterer geschlossener Immobilienfonds.

 

Unabhängig von der Abstimmung gibt es auch noch andere rechtliche Ansatzpunkte

 

Daneben gibt es auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten für Anleger der SHB Fonds. Denn die die aktuellen Geschehnisse demonstrieren, dass ein geschlossener Immobilienfonds ein erfolgsabhängiges Unternehmen ist. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Vergangenheit immer wieder Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern als "sicher" bezeichnet, obwohl jedem Unternehmen Verlustrisiken innewohnen. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.

 

Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Ist die Investition in einen Immobilienfonds überhaupt geeignet, um die Anlageziele des Anlegers zu erreichen? Dies ist gerade bei einer Investition für eine sichere Altersvorsorge fraglich. Wurde den Anlegern der jeweilige Prospekt des SHB Immobilienfonds rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurden die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Die rechtliche Konstruktion einer GmbH & Co. KG bringt Eigenheiten mit sich, über die ein Anleger nicht ohne Weiteres Bescheid weiß.

 

Anleger der verschiedenen SHB Immobilienfonds, die befürchten, dass bei ihrer Beratung Fehler passierten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Aufgrund der aktuellen Ereignisse rund verschiedene SHB Fonds gründetet Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine Interessengemeinschaft für Anleger der SHB Immobilienfonds.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.shb-interessengemeinschaft.de